Ärzteschaft

Honorareinigung für ambulante Versorgung in Nordrhein

  • Mittwoch, 30. November 2022
/picture alliance, Franziska Gabbert
/picture alliance, Franziska Gabbert

Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Krankenkassen im Rheinland haben sich über den Honorar­zuwachs im ambulanten Bereich verständigt.

Danach stehen für die Vergütung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Nordrhein im kommenden Jahr rund 91 Millionen Euro mehr zur Verfügung – ausgehend von rund 2,7 Milliarden Euro morbiditäts­bedingter Ge­samtvergütung und 2,3 Milliarden Euro extrabudgetärer Gesamtvergütung.

„Die Verhandlungen waren langwierig und komplex, zudem ließen die Bundesvorgaben nur limitierte Steige­run­gen zu. In Summe haben wir mit unseren Vertragspartnern aber einen konstruktiven Dialog geführt und am Ende gemeinsam eine gute Lösung erzielt“, kommentierte der Vorstandsvorsitzende der KV, Frank Bergmann, das Er­gebnis.

Der Einigung zufolge steigt die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung in Nordrhein 2023 um 57,2 Millionen Euro. Um zusätzlich etwa 33,4 Millionen Euro wächst die Vergütung für die Einzelleistungen inklusive der Fort­führung bisheriger Sonder­vereinbarungen und Zuschläge – dazu zählt etwa die Förderung der Pflegeheimver­sorgung im Rheinland, die seit Anfang Oktober 2019 läuft und bis Ende 2023 verlängert wurde.

Ebenfalls bis Ende 2023 wurde die extrabudgetäre Finanzierung der Schlafdiagnostik verlängert. Die nordrheini­schen Kranken­kassen setzen darüber hinaus im nächsten Jahr die seit 2020 bestehende Strukturförderung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein fort, ergänzend wird die Vergütung für Wegegelder um zehn Prozent auf­gewertet.

„Wichtig ist, dass bisherige Sonder­förder­ungen im Rheinland auch im nächsten Jahr im Kern erhalten bleiben – hier etwa der Vertrag zum ambulanten Operieren“, so Bergmann.

„Honorarverhandlungen können sicherlich keine abschließenden Antworten auf aktuelle Herausforderungen wie die stark gestiegenen Energiekosten liefern, dennoch sind die Krankenkassen ihren Vertragspartnern so weit entgegengekommen wie es ihr Handlungsspielraum zuließ“, sagte Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, im Namen der Krankenkassen im Rheinland.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung