Honorargespräche: Zweite Verhandlungsrunde ergebnislos beendet

Berlin – Die Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband sind auch in der zweiten Runde nicht vorangekommen. Das teilte die KBV heute nach dem Ende der Gespräche im Erweiterten Bewertungsausschuss mit.
Es habe auch in der zweiten Runde „überhaupt keine Bewegung seitens der Kassen“ gegeben, sagte KBV-Chef Andreas Gassen. „Von daher sind wir hier tatsächlich auch wieder ergebnislos nach Austausch unserer Positionen auseinandergegangen.“
„Ich glaube, es ist ganz deutlich geworden, wie diametral auseinander die Positionen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind“, erklärte Stephan Hofmeister, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV.
Es herrsche ein „ganz großer Dissens in der Frage, wie die Struktur der ambulanten Versorgung nachhaltig finanziert und fortschreibend finanziert werden muss“. Für ihn sei es „fast schon traurig mit anzusehen, dass wir da nicht zu gemeinsamen Überlegungen kommen“.
Die nächste Verhandlungsrunde soll am 14. September stattfinden. Ob die Krankenkassen bis dahin ein Angebot vorlegen werden, ist Gassen zufolge aber offen. „Bisher war das ja nicht der Fall.“ Gassen wies auch auf die gesetzliche Frist hin, innerhalb derer ein Beschluss zustande kommen muss. „Ob das im Moment zu erreichen ist, ist völlig offen“, so der Vorstandsvorsitzende der KBV.
Sollten sich Ärztevertreter, Krankenkassen und die drei Unparteiischen im Erweiterten Bewertungsausschuss nicht auf ein Ergebnis verständigen können, kann das Bundesministerium für Gesundheit nach Ablauf der Frist via Ersatzvornahme den neuen Orientierungswert festlegen.
Seit dem 5. August verhandeln KBV und GKV-Spitzenverband über die Weiterentwicklung des Orientierungswertes (OW) und damit über die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen für das Jahr 2023. Die KBV rechnete von Beginn an mit schwierigen Gesprächen.
Die KBV will erreichen, dass die aktuellen Preissteigerungen in den Orientierungswert für das Jahr 2023 einfließen. Das gleiche gilt für die erheblichen Personalkostenbelastungen aufgrund des Wettbewerbs um Fachkräfte und der Tarifentwicklung bei Medizinischen Fachangestellten (MFA) ab dem Jahr 2021.
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