Honorarstreit: KBV will durch Klage Nachbesserung bewirken

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will eine gerichtliche Korrektur des jüngsten Schiedsspruchs zur Honorarentwicklung für 2013 erwirken. Sie klagt nun, wie am Wochenende angekündigt, gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 30. August vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Die KBV wirft dem Unparteiischen Vorsitzenden im Erweiterten Bewertungsausschuss, Jürgen Wasem, vor, bei der Anpassung des Orientierungswerts, der Preiskomponente des Honorars, „die gesetzlichen Anpassungskriterien in rechtswidriger Weise angewendet“ zu haben.
Im Kern geht es um die Frage, ob die Kostenentwicklung der Praxen in den Jahren 2011 und 2012 zu berücksichtigen ist oder nicht. Wasem war zu dem Schluss gelangt, sie sei nicht zu berücksichtigen. Hintergrund: Der Gesetzgeber hatte mit dem GKV-Finanzierungsgesetz Preissteigerungen von jeweils 1,25 Prozent pro Jahr für das vertragsärztliche Honorar 2011 und 2012 festgesetzt.
Begründet wurden diese und andere Sparmaßnahmen Ende 2010 mit dem Hinweis, man erwarte für 2011 ein Defizit von bis zu elf Milliarden Euro bei den Krankenkassen. Deshalb wurden die gesetzlich vorgegebenen Regeln zur Anpassung des Orientierungswerts für zwei Jahre außer Kraft gesetzt. Nach Wasems Auffassung wurde damit abschließend über mögliche Steigerungen entschieden. Deshalb wurden für das Jahr 2013 nur die Vergleichsdaten von 2011 gegenüber 2010 berücksichtigt.
Die KBV interpretiert hingegen die entsprechenden Regelungen im GKV-Finanzierungsgesetz so, dass es sich lediglich um eine zeitlich begrenzte Aussetzung einer Anpassung gehandelt habe. Diese Entscheidung sollte aus ihrer Sicht jedoch keine Auswirkungen auf spätere Zeiträume haben.
Auch ökonomisch betrachtet wäre es nach Ansicht der KBV unsinnig, einerseits gesetzlich vorzuschreiben, dass Investitions- und Betriebskosten von Arztpraxen bei der Anpassung der Honorare zu berücksichtigen seien, andererseits aber vorzusehen, dass die reale Kostenentwicklung nicht angesetzt werden dürfe.
Daraus leitet sich für den KBV-Vorstandsvorsitzenden Andreas Köhler eine klare Forderung ab: „Die Anpassung für das Jahr 2013 hat für den gesamten Zeitraum seit der letzten Berücksichtigung der für die Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskosten zu erfolgen. Somit hätte der Erweiterte Bewertungsausschuss die Kostenentwicklung seit dem Jahr 2008 berücksichtigen müssen.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: