Vermischtes

Hortplatz: Mutter klagt gegen Extragebühr für behinderte Tochter

  • Dienstag, 25. April 2017

Lingen (Ems) – Weil sie für den Hortplatz ihrer behinderten Tochter deutlich mehr be­zahlen muss als andere, hat eine Mutter aus Lingen Klage vor dem Sozialgericht Os­na­brück ein­gereicht. Für die Tochter soll die Frau neben den regulären Gebühren von 220 Euro einen zusätzlichen Beitrag von 550 Euro aufbringen. Das Kind geht vormittags in eine Schule und wird nachmittags in einem Hort betreut.

Der Landkreis Emsland beruft sich auf das Sozialgesetzbuch, das in diesem Fall die Be­tei­ligung der Eltern an den Kosten in angemessenem Umfang verlangt. Die Region Han­no­ver nimmt in ähnlichen Fällen für Kinder mit und ohne Betreuungsbedarf hingegen den gleichen Gebührensatz. „Das ist super-widersprüchlich, dass das im selben Bun­des­land ganz anders gehandhabt wird“, sagte Andrea Salomon. Sie hat inzwischen Petitio­nen an den Bundestag und den Landtag eingereicht.

Hintergrund ist eine Gesetzeslücke, erläutert Stefanie Jäkel vom niedersächsischen Lan­desverband des Sozialverbandes Deutschland. Kosten für die Betreuung behinder­ter Kinder im Kindergarten können erstattet werden. Wechselt das Kind auf die Schule und besucht einen Hort, geht das nicht mehr. Der Sozialverband unterstützt die Klage vor dem Sozialgericht. Auch der Landkreis Emsland hofft, dass Klage und Petition die Situa­tion klären könnten, sagte Kreissprecherin Anja Rohde. „Wir haben nach jetziger Ge­setzeslage keinen Ermessensspielraum bei unserer Entscheidung.“

Das Land habe keine Weisungsbefugnis für diese kommunalen Entscheidungen, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums. Es werde aber nicht gern gesehen, wenn die Hortkosten für behinderte und nicht behinderte Kinder nicht gleich seien. Die Opposition ist andere Meinung. „Die rot-grüne Landesregierung hat es trotz entsprechender An­kündigung versäumt, eine einheitliche Regelung auf den Weg zu bringen“, bemängelte heute Gudrun Pieper, behindertenpolitische Sprecherin der CDU-Land­tagsfraktion. Sie kritisierte, statt eine einheitliche Regelung vorzugeben, schöben SPD und Grüne den Schwarzen Peter den Kommunen zu, die letztlich eine Entscheidung treffen müssten.

„Dies führt, wie am Beispiel Emsland ersichtlich, zu einer unterschiedlichen Rechtsaus­le­gung bei der individuellen Festsetzung von Hortgebühren. Das ist ein Armutszeugnis für SPD und Grüne, die sich das Thema Inklusion auf die Fahnen geschrieben haben“, er­klär­te Pieper. Sie forderte schnellstmöglich eine eindeutige rechtliche Regelung. Ziel müsse es sein, dass Kinder mit und ohne Behinderung bei der Hortbe­treuung in Nieder­sachsen gleich behandelt werden.

dpa/may

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