Hüftgelenknahe Femurfraktur: GBA verlängert Übergangsregelung für Kliniken

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) verlängert die Übergangsregelung zur geriatrischen Versorgung von Patienten mit hüftgelenknaher Femurfraktur bis zum 31. Dezember 2028. Das teilte das Gremium heute in einer Mitteilung mit.
Zu den qualitätssichernden Anforderungen des GBA an die perioperative Versorgung von Menschen mit hüftgelenknaher Femurfraktur gehört, dass bei positivem geriatrischem Screening täglich eine Fachärztin oder ein Facharzt mit geriatrischer Kompetenz verfügbar sein muss.
Wie der GBA schreibt, habe zwar die „überwiegende Mehrheit der Standorte die erforderliche geriatrische Kompetenz bereits aufbauen“ können. Um den verbleibenden Standorten aber „letztmalig die Möglichkeit zu geben“, die Anforderungen zu erfüllen, werde die Übergangsregelung um zwei Jahre verlängert.
Für die Krankenhäuser gibt es damit mehr Zeit zum Aufbau geriatrischer Kompetenz. Bis Ende 2028 können die Krankenhäuser damit die fachärztliche geriatrische Kompetenz auch über ein Konsil sicherstellen.
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