Politik

Honorarabsenkung in der Psychotherapie nicht beanstandet

  • Dienstag, 2. Juni 2026
Psychotherapie
/bnenin, stock.adobe.com

Berlin – Die geplante Absenkung der Honorare für Psychotherapeuten ist vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet worden. Das teilte das Ministerium auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes mit. „Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, heißt es in einem Papier des Ministeriums.

Das BMG hat die Rechtsaufsicht über das Gremium, aber keine Fachaufsicht. Diese beschränkt sich dem Ministerium zufolge „auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen, das Handeln im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen“. Rein fachliche Gründe oder Bedenken gehörten nicht dazu, hieß es.

Damit gilt der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses von Mitte März. Dieser hatte entschieden, dass die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent abgesenkt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte gegen die Absenkung gestimmt. Gleichzeitig sollen mit dem Beschluss die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält es für realistisch, dass der Beschluss am Ende zu einer Absenkung des durchschnittlichen Honorars der Psychotherapeuten in Höhe von 3,5 Prozent führen wird. Der GKV-Spitzenverband spricht von einer Absenkung in Summe von 2,3 Prozent für das laufende Jahr, weil die Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar angehoben werden sollten.

Die Klage der KBV gegen den Beschluss liegt derzeit beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Sie hatte diese mit einem Antrag auf Eilrechtsschutz eingereicht. Die KBV will damit erreichen, dass der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses damit so lange ausgesetzt wird, bis das Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache gefällt hat. Eine Entscheidung des Gerichts über den Eilrechtsschutz sei noch nicht getroffen, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl.

„Wir gehen fest davon aus, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen dem Deutschen Ärzteblatt. „Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen und für eine Abkehr von dieser völlig unsinnigen und unreflektierten Sparpolitik kämpfen.“

Gassen bezeichnete es als einen schlechten Stil, dass man die Entscheidung des Ministeriums aus Medienberichten hätte erfahren müssen. „Dieses Vorgehen ist stillos und zeugt von Gleichgültigkeit gegenüber den Problemen der psychotherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen.“

Aktuell nehmen nach Angaben des BMG 41.937 psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Dies seien 54,61 Prozent mehr als 2014, vor allem wegen der stark steigenden Anzahl von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die anhaltende Kritik an Wartezeiten für eine Behandlung nehme das Ministerium sehr ernst, hieß es weiter.

Das Ministerium kündigt ein Gesetzgebungsverfahren an, bei dem es die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, angehen will. So könnten weitere Niederlassungsmöglichkeiten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden.

may

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