Humanmedizin: Urteil zum Numerus clausus noch im Dezember

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will am 19. Dezember sein Urteil zum Numerus clausus (NC) für das Studium der Humanmedizin verkünden (Az.: 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14). Das hat das Gericht jetzt mitgeteilt. Im Januar 2018 will das Gericht sich mit dem Thema Fixierungen während Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken befassen.
Seit Anfang Oktober betrachten die obersten Verfassungsrichter vor dem Hintergrund enorm gestiegener Bewerberzahlen das gesamte Vergabeverfahren, das unter anderem auf Abiturnoten oder lange Wartezeiten nach dem Abitur baut. „Der Flaschenhals aus verfügbaren Studienplätzen und Bewerberanzahl“ habe sich verengt, hatte der Vorsitzende des Senats, Ferdinand Kirchhof, am 4. Oktober erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit diesen Regelungen, weil das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Frage aufgrund von zwei Klagen abgelehnter Bewerber dem höchsten deutschen Gericht vorlegte. Hintergrund der Prüfung ist das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte.
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