Im ersten Halbjahr 2018 mehr Arbeitsunfälle und mehr Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit

Berlin – Im ersten Halbjahr 2018 ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um rund zwei Prozent auf 441.295 gestiegen. Gleichzeitig gab es aber weniger tödliche Arbeitsunfälle. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute veröffentlicht hat. Danach starben 206 Beschäftigte durch einen Arbeitsunfall, 17 weniger als im ersten Halbjahr 2017.
Laut den Zahlen der DGUV wurde den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung der Verdacht auf eine Berufskrankheit häufiger angezeigt als im ersten Halbjahr 2017: Insgesamt gab es 40.024 Verdachtsanzeigen, das ist ein Plus von rund vier Prozent. Ein großer Teil des Anstiegs entfiel auf Fälle von hellem Hautkrebs und Lärmschwerhörigkeit.
Laut einer Unterrichtung der Bundesregierung „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2016“ waren Hauterkrankungen im Jahr 2016 mit 22.966 Fällen die am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten. Anerkannt wurden allerdings nur 537 Fälle. Lärmschwerhörigkeit wurde in 12.840 Fällen angezeigt, Hautkrebs durch UV-Strahlung in 8.290 Fällen und Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch das Heben und Tragen schwerer Lasten in 4.898 Fällen. Bei den Anerkennungen auf eine Berufskrankheit lag die Lärmschwerhörigkeit mit 7.032 Fällen vorn, es folgen Hautkrebs durch UV-Strahlung mit 5.063 Fällen und Asbestose mit 2.189 Fällen.
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