Ärzte erhalten mehr Geld für Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen

Berlin – Ärzte, die Leistungen und Kosten mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern abrechnen, erhalten ab Oktober mehr Geld. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV) einigten sich bei der Abrechnung der Gebühren nach der UV-GOÄ auf eine Honorarsteigerung von 18 Prozent. Die Anhebung erstreckt sich über vier Jahre.
„Es ist gelungen, eine kontinuierliche Steigerung der Vergütung auszuhandeln“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen. Dies garantiere den Ärzten eine größere Planungssicherheit.
Im Detail sollen die Gebührensätze zunächst ab 1. Oktober um acht Prozent steigen. Danach folgen drei Stufen mit einer Erhöhung von je drei Prozent, jeweils zum 1. Oktober 2018, 2019 und 2020. Dies erfolgt basiswirksam, sodass sich eine Steigerung von insgesamt 18 Prozent ergibt. Außerdem werden zum 1. Oktober für Anästhesieleistungen neue Leistungslegenden eingeführt. Auch damit sind der KBV zufolge deutlich höhere Gebühren verbunden.
Einige Gebühren sind von der linearen Erhöhung ausgenommen. Dabei handelt es sich unter anderem um Gutachtergebühren, Schreibgebühren, Gebühren für die Hautkrebsbehandlung, Zuschläge für das ambulante Operieren und für ambulante OP-Leistungen.
Die neuen Gebühren sind im Praxisverwaltungssystem hinterlegt. Die KBV empfiehlt Praxen, die zum 1. Oktober noch nicht über eine entsprechend angepasste Praxissoftware verfügen, erbrachte Leistungen erst dann abzurechnen, wenn diese nach den neuen Gebühren dargestellt werden können. Nachberechnungen sollten aus Sicht der KBV möglichst vermieden werden.
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