Vermischtes

Im Karneval drohen alkoholbedingte Unterzuckerungen

  • Montag, 12. Februar 2018
/dpa
/dpa

Berlin – Auch Menschen mit Diabetes 1 oder 2 können laut Selbsthilfeverband diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe Karneval feiern und dabei ein alkoholisches Getränk oder etwas Süßes verzehren. „Strikte Verbote gelten für sie heute nicht mehr“, hieß es aus dem Verband. Sie sollten bei Alkohol und Kamelle jedoch Maß halten und regelmäßig ihren Blutzucker messen, damit der Stoffwechsel nicht entgleist.

Für Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 könne Alkoholgenuss deutlich rascher Folgen haben als für Stoffwechselgesunde: „Bereits ab einem Blutalkoholspiegel von 0,45 Promille ist die Zuckerfreisetzung aus der Leber gestört“, warnte Thomas Haak, Vorstandsmitglied von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und Chefarzt des Diabetes Zentrums Mergentheim. Alkoholische Getränke wie Wein, Schnaps oder Bier senkten den Blutzuckerspiegel. „Das Hormon Glukagon, das normalerweise zu einem sofortigen Blutzuckeranstieg führt, wirkt dann nicht mehr“, so Haak. Insulin oder blutzuckersenkende Medikamente verstärkten diesen Effekt.

Menschen mit Diabetes könnten somit nach Alkoholgenuss eine Unterzuckerung erleiden. Haak empfiehlt daher, „wer beim Feiern Alkohol trinkt, sollte dazu immer auch eine kleine kohlenhydratreiche Mahlzeit essen“. Außerdem sei es notwendig, den Blutzuckerspiegel öfter zu kontrollieren und die Insulindosis gegebenenfalls anzu­passen.

„Daraus ergibt sich, dass Menschen mit Diabetes so nüchtern bleiben sollten, dass Blutzuckermessen und Insulinspritzen jederzeit problemlos möglich sind“, betonte der Diabetologe. Er empfiehlt außerdem, zusammen mit einer über den Diabetes infor­mierten Begleitperson feiern zu gehen.

Auch bei Süßigkeiten gilt es laut diabetesDE, Maß zu halten: „Krapfen und Kamelle enthalten sehr viel Zucker und Fett“, so Haak.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung