Impfbescheinigungen ohne Coronaimpfung: Haftstrafe für Arzt

Recklinghausen – Ein Arzt aus Recklinghausen, der rund 400 Coronaimpfungen bescheinigt hat, ohne geimpft zu haben, ist zum zweiten Mal zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil der Richter am Landgericht Bochum gestern: zwei Jahre und drei Monate Haft.
Der Angeklagte hatte gestanden, den Coronaimpfstoff zwar bezogen, aber nicht eingesetzt zu haben. Trotzdem hatten seine Patienten die entsprechenden Aufkleber, Stempel und Unterschriften in ihren Impfpässen erhalten.
Der 67-jährige Mediziner war schon im Juni diesen Jahres wegen gleich gelagerter Fälle zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Aus beiden Strafen muss nun eine andere Kammer nachträglich eine Gesamtstrafe bilden. Insgesamt hat der Arzt rund 400 Patienten Impfbescheinigungen ausgestellt, ohne sie geimpft zu haben.
In beiden Prozessen wurde er wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Mediziner saß bis gestern in Untersuchungshaft.
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