Ärzteschaft

Impfvereinbarung vereinfacht Abrechnung in Berlin

  • Mittwoch, 15. August 2018
Impfausweis /dpa
/dpa

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die AOK Nordost haben eine neue Vereinbarung zu Satzungsimpfungen geschlossen. „Satzungsimpfungen“ sind Leistungen, die die Krankenkassen übernehmen können, auch wenn sie nicht zum Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören.

Für Erwachsene umfasst die Satzungsimpfvereinbarung wichtige Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln, sofern sie im Kindesalter nicht bereits gegen diese Krankheiten immunisiert wurden, sowie gegen Meningokokken, Typhus und/oder Hepatitis A und B. Für Kinder ist die Vereinbarung die Immunisierung von Jungen gegen humane Papillomviren (HPV) miteingeschlossen.

Die Versicherten können diese Impfungen laut KV Berlin nun unkompliziert über die AOK-Gesundheits­karte in Anspruch nehmen und müssen für das ärztliche Honorar sowie den Impfstoff nicht mehr in Vorleistung gehen.

„Impfungen sind eine unkomplizierte und sichere Vorsorge gegen gefährliche Krankheiten. Der schnelle und bequeme Zugang nur über das Einlesen der Gesundheitskarte, wie die Patienten es für Leistungen ihres Arztes gewohnt sind, fördert hoffentlich die Akzeptanz und hilft, die Impfraten zu steigern“, sagte Burkhard Ruppert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Berlin.

Er wies insbesondere auf die Impflücken bei Masern hin. „Wir haben da Nachholbedarf bei jungen Erwachsenen. Denn sogenannte Kinderkrankheiten sind nicht nur für diese gefährlich und werden auch nicht nur von Kindern übertragen“, betonte der praktizierende Kinder- und Jugendmediziner.

Die KV Berlin informiert derzeit die niedergelassenen Ärzte in der Stadt über den neuen Abrechnungsweg für Satzungsimpfungen. Sollten AOK-Versicherte für diese Impfungen trotzdem noch eine Rechnung erhalten, können sie diese zur Erstattung bei der AOK Nordost einreichen, informieren KV und AOK.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung