Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld aufgrund SARS-CoV-2 gesunken

Berlin – Viele berufstätige Eltern haben in der Zeit der SARS-CoV-2-Pandemie kein oder deutlich weniger Kinderkrankengeld in Anspruch genommen als im vergangenen Jahr. Das zeigen Daten der Krankenkasse DAK-Gesundheit, wie die Funke-Zeitungen berichteten.
Demnach sanken die Fälle, in denen Erziehungsberechtigte Krankengeld für die Betreuung ihrer Kinder bezogen haben, allein im April verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um 83,9 Prozent. Statt 13.485 machten demnach nur 2174 Eltern ihre Ansprüche geltend.
Die Krankenkasse sieht einen Zusammenhang mit vermehrtem Homeoffice oder der Freistellung von Arbeitnehmern während der Coronakrise. DAK-Vorstandschef Andreas Storm begrüßte die geplante Neuregelung der Großen Koalition, wonach Eltern künftig zusätzlich fünf Tage bei ihrem kranken Kind verbringen können.
„Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes ist richtig“, sagte er. Es sei wichtig, Eltern und insbesondere Alleinerziehende in dieser schwierigen Coronazeit zu unterstützen, „damit sie ohne finanzielle Nachteile ihre kranken Kinder pflegen können“.
Gesetzlich Versicherte haben pro Kalenderjahr bislang Anspruch auf zehn freie Arbeitstage je Elternteil für die Pflege eines Kindes unter zwölf Jahren, für Alleinerziehende sind es 20 Tage insgesamt. Zahlt der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt, springt die Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld ein.
Die Große Koalition will für das Jahr 2020 das Kinderkrankengeld um fünf weitere Tage je Elternteil aufstocken, für Alleinerziehende um weitere zehn Tage.
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