Bundespsychotherapeutenkammer sieht Krankengeldmanagement der Kassen kritisch

Berlin – Die Krankenkassen haben ein ökonomisches Interesse daran, ihre Ausgaben für Krankengeld zu verringern. Diesem Ziel können berechtigte Anliegen der Patienten entgegenstehen. Darauf hat Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), hingewiesen.
Konkreter Anlass: Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte nachgefragt, welche Informationen der Bundesregierung zum Krankengeldmanagement der Krankenkassen bei psychisch kranken Menschen vorliegen.
Nach den von den Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellten Informationen seien in den Jahren 2017, 2018 und 2019 lediglich vereinzelt Versichertenbeschwerden über das Krankengeldfallmanagement an einzelne Aufsichtsbehörden herangetragen worden, so die Antwort der Bundesregierung.
„Das ist nicht die ganze Wahrheit“, betonte Munz. So zeige sich in den Beratungen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ein anderes Bild. In ihren Jahresberichten stelle die UPD immer wieder fest, dass eines ihrer wichtigsten und strittigsten Beratungsthemen das Krankengeld ist.
Oft würden Versicherte mit vermeintlich kurzen Fristen unter Druck gesetzt, in vielen Fällen enthielten die Schreiben der Krankenkassen auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Nicht wenige Versicherte würden aber die ihnen gesetzlich zustehenden Fristen nicht kennen und hätten auch nicht die Kraft, sich mit solchen Schreiben auseinanderzusetzen.
„Die Bundesregierung sollte zur Kenntnis nehmen, dass die Beratungen von Krankenkassen im Wettbewerb nicht immer im Interesse der Versicherten sind“, so Munz.
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