Innovationsausschuss fördert 26 Projekte zu neuen Versorgungsformen
Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird 26 weitere Projekte zu neuen Versorgungsformen fördern. Das gab der G-BA jetzt bekannt. Auf die im Februar veröffentlichte Förderbekanntmachung waren innerhalb der gesetzten Fristen 69 Anträge eingegangen, 62 von ihnen waren formal einwandfrei. Wollte der Innovationsausschuss alle 62 fördern, wären dafür laut G-BA rund 249 Millionen Euro nötig.
„Unser Ziel ist die Förderung möglichst vieler erfolgsversprechender Anträge. Die große Differenz zwischen der beantragten Fördersumme und den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln machte jedoch die Auswahl nicht einfach“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Josef Hecken. So erhalten nun 26 der 62 Projekte einen Zuschlag. Über die Förderung von Projekten zur Versorgungsforschung entscheidet der Innovationsausschuss Anfang November.
Welche Projekte der Ausschuss für die Förderung ausgewählt hat, legte der G-BA noch nicht offen. Zunächst werden die Antragsteller schriftlich informiert. Nach Ablauf einer verbindlichen Rückmeldefrist versendet der Innovationsausschuss die Förderbescheide. Erst danach wird eine Liste der ausgewählten Förderprojekte auf der Internetseite des Innovationsausschusses abrufbar sein.
Die nächste Runde ist bereits vorbereitet: Ende vergangener Woche hat der Innovationsausschuss weitere Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Bis zum 20. Februar 2018 beziehungsweise 20. März 2018 können sie ab sofort Förderanträge zur Versorgungsforschung und zu neuen Versorgungsformen einreichen. Darüber hinaus sind Anträge zur Evaluation von Selektivverträgen und von Richtlinien des G-BA möglich.
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