AOK gegen vorzeitige Verlängerung des Innovationsfonds

Berlin – Der Innovationsfonds gilt als Paradebeispiel, um gezielt Projekte zu fördern, die dann in die Regelversorgung übergehen sollen. Doch bewiesen ist das nicht. Daher ist im Gesetz eine Evaluation verankert. Eine erste Auswertung soll Anfang 2019 vorliegen. Dem Vorhaben der Politik, den Innovationsfonds ohne diese Überprüfung weiterlaufen zu lassen, hat sich heute der AOK Bundesverband entgegengestellt.
Zuletzt hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Mitte August erklärt, der Innovationsfonds müsse über die zunächst vom Gesetzgeber geplanten vier Jahre hinaus entfristet werden. Die gesetzliche Krankenversicherung könne es sich bei guter Kassenlage leisten, für ein solches Instrument 300 Millionen Euro in die Hand zu nehmen, sagte Gröhe Medienberichten zufolge.
Der AOK Bundesverband sieht das anders. „Erst müssen die Ergebnisse der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des Förderkonzepts vorliegen, dann kann auch verantwortungsvoll über eine Fortsetzung entschieden werden“, befand der Vorsitzende Martin Litsch heute.
Bevor aus dem Innovationsfonds eine Dauereinrichtung werde, seien noch viele Fragen zu beantworten. Zum Beispiel gebe es noch keinerlei Erkenntnisse darüber, wie effektiv der Fonds echte Innovationen im Gesundheitswesen fördere, sagte Litsch. Er nannte es „noch keinen Erfolgsnachweis“, dass die bereit gestellten Mittel von jährlich rund 300 Millionen Euro in den ersten beiden Jahren vollständig abgerufen worden seien. Bis 2019 sei mit rund 400 geförderten Projekten zu rechnen, die es erst einmal zu bewerten gelte, so der Verbandschef.
Aus Sicht der AOK stellten sich zudem noch grundsätzlichere Fragen, ob es überhaupt sinnvoll und möglich sei, regional erfolgreiche Projekte in die bundesweite Versorgung zu übertragen. Ebenso fragwürdig sei, die Versorgungsforschung von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten statt durch die Krankenkassen doch besser aus Steuermitteln zu finanzieren.
Der Innovationsfonds wurde am 1. Januar 2016 eingeführt. Er umfasst ein Fördervolumen von jährlich bis zu 300 Millionen Euro und ist in zwei Förderbereiche unterteilt: die „Neuen Versorgungsformen“ (maximal 225 Millionen Euro pro Jahr) und die „Versorgungsforschung“ (maximal 75 Millionen Euro pro Jahr).
Mit den aktuellen Förderentscheidungen für 2017 hat der Innovationsausschuss in den ersten beiden Jahren seines Bestehens 197 Projekte gefördert: 81 für neue Versorgungsformen, 116 für Versorgungsforschung. Nach Angaben des Innovationsausschusses wurde das für die ersten beiden Jahre bereit gestellte Budget von rund 600 Millionen Euro ausgeschöpft.
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