Innovationsfonds: „Eine der Regelungen, die am besten gewirkt hat“
Berlin – Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Managed Care (BMC), Volker Amelung, hat die Einrichtung des Innovationsfonds als eine der gesetzlichen Regelungen aus der jüngsten Vergangenheit bezeichnet, die am besten gewirkt habe. „Es gibt spannende Konsortien, die sich dadurch gebildet haben. Alleine die vielen Akteure zusammenzubringen, ist ein Werk an sich“, sagte Amelung heute bei einer Veranstaltung des BMC in Berlin.
Dabei verglich er den Innovationsfonds mit der Anschubfinanzierung für Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) aus dem Jahr 2004, bei der ein Prozent der Gesamtvergütung der ambulanten und stationären Versorgung für IV-Projekte zur Verfügung gestellt wurde. „Die erste Welle der Anschubfinanzierung ist komplett gefloppt“, sagte Amelung. „Es ist nicht viel geblieben, nahezu nichts wurde evaluiert.“
„Hat der Innovationsfonds aus der IV-Anschubfinanzierung gelernt?“
Die Frage sei nun: „Hat der Innovationsfonds aus der IV-Anschubfinanzierung gelernt? Damals gab es zu viele kleine Projekte. Dieses Mal haben die Projekte eine gute Größe.“ Dieses Mal sei auch sehr viel Wert auf die Evaluation gelegt worden. Entscheidend sei zudem, dass man eine Laufzeit für die Projekte von drei bis vier Jahren vorgegeben habe. „Das ist noch superkurz, aber es ist länger, als die Fristen ansonsten im Gesundheitswesen sind, wo man häufig in Zeiträumen von einem Jahr denkt“, so Amelung.
„Der Innovationsfonds hat definitiv viele Impulse gesetzt, Impulse, die uns in den letzten Jahren gefehlt haben“, meinte der BMC-Vorsitzende. Allerdings dürfe man nicht alleine auf den Innovationsfonds schauen und ihn damit überfordern. Man müsse auch sehen, wie man das System darüber hinaus weiterentwickeln könne.
Anträge mit einem Fördervolumen von 1,7 Milliarden Euro
Aus dem mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zum Jahr 2016 eingeführten Innovationsfonds können Projekte für neue Versorgungsformen mit 225 Millionen Euro pro Jahr und Versorgungsforschungsprojekte mit 75 Millionen Euro im Jahr gefördert werden. „Wir haben Anträge mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2016 erhalten“, erklärte der Geschäftsführer des Innovationsfonds, Christian Igel. Insofern habe eine sehr scharfe Auswahl getroffen werden müssen.
Insgesamt seien im Bereich der neuen Versorgungsformen 29 Projekte und im Bereich der Versorgungsforschung 62 Projekte im Jahr 2016 gefördert worden. Dabei habe jedoch das von den Antragstellern gewünschte Budget gekürzt werden müssen. „Wir haben die Antragsteller angeschrieben und sie gefragt, ob sie bereit wären, das Projekt auch mit einem reduzierten Budget durchzuführen“, berichtete Igel. „Alle Antragsteller haben diese Frage bejaht.“
Neue Förderung zu sektorenübergreifenden Projekten im Spätsommer
Bei 90 Prozent dieser Projekte seien die Mittelsperren mittlerweile aufgehoben worden. „Nur bei zehn Prozent hakt es noch“, so Igel. Oft hänge es an Kleinigkeiten. Bei den Anträgen müsse man einen Meilenstein anfertigen, einen Zeit-, Finanz- oder Evaluationsplan. Manchmal müssten einzelne Aspekte noch nachgebessert werden. „Dann erhalten wir zum Beispiel den angepassten Finanzplan zurück, aber der Evaluationsplan wurde nicht geändert. So verschiebt sich dann die Auszahlung der Mittel.“
Igel kündigte an, dass für den Spätsommer eine weitere Förderbekanntmachung geplant sei. Diese werde dann rein themenspezifisch sein. „Dabei werden wir einen großen Schwerpunkt auf sektorenübergreifende Projekte legen – nicht zwingend nur auf den Bereich ambulant-stationär, sondern auch unter Einbeziehung anderer Sozialleistungsträger wie Rehabilitation oder Rente“, erklärte er. „Wir haben große Hoffnungen, dass wir das krankheits- oder versorgungsspezifisch in einen Guss bringen können. Allerdings dürfen wir nur fördern, was in den Kontext des Sozialgesetzbuches V passt.“
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