Innovationsausschuss verzeichnet Rekord bei Anträgen auf Leitlinienförderung

Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) hat auf seine jüngste Förderbekanntmachung zur Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien 42 Anträge erhalten – so viel wie bislang nie.
Die Förderschwerpunkte von Projekten zu medizinischen Leitlinien legt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest. 29 der neuen Anträge beziehen sich auf die Aktualisierung von S3-Leitlinien mit besonderem Augenmerk auf die Priorisierung von Schlüsselempfehlungen und Implementierungshilfen sowie auf Querschnittsleitlinien.
Zehn Anträge dienen dazu, S2k-Leitlinien zu S3-Leitlinien bei Themengebieten mit vorhandener Evidenzgrundlage weiterzuentwickeln und drei Anträge betreffen die Neu- und Weiterentwicklung von S3-Leitlinien zum Umgang mit Opfern von Gewalt sowie zur Selbst- und Fremdgefährdung.
Die Entscheidungen, welche Projekte gefördert werden, trifft der Innovationsausschuss voraussichtlich am 16. April 2027. Es stehen insgesamt 2,5 Millionen Euro an jährlicher Förderung zur Verfügung.
„In seine Förderentscheidungen wird der Innovationsausschuss die Gutachten des Expertenpools sowie die der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) in Deutschland einbeziehen“, hieß es aus dem Innovationsausschuss.
Der Innovationsausschuss hat bislang 93 Leitlinien gefördert. Alle laufenden und beendeten Leitlinienprojekte sind in der Projektdatenbank des Innovationsausschusses zu finden.
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