Innovationsfonds fördert Leitlinienprojekte zu vier Themenschwerpunkten

Berlin – Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) wird im laufenden Jahr Leitlinienprojekte mit den Themenschwerpunkten Seltene Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Infektionskrankheiten und komplexe Versorgung fördern.
Damit kommt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Vorgaben des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) nach. Dieses beinhaltet die Fortführung des Innovationsfonds vom Jahr 2020 bis 2024 mit einer jährlichen Fördersumme von 200 Millionen Euro. Das Ende 2019 verabschiedete DVG sieht vor, dass der Bund die Erstellung hochwertiger medizinischer Leitlinien finanziell unterstützt.
Die Finanzspritze erfolgt dabei über zwei Kanäle: Zum einen fördert der G-BA-Innovationsfonds die Erstellung oder Aktualisierung kompletter Leitlinien, zum anderen werden bei einzelnen klinisch relevanten Fragestellungen in Leitlinien auch Evidenzrecherchen des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWiG) unterstützt.
„Literaturrecherchen für Leitlinien sind besonders arbeitsaufwendig“, unterstrich Ina Kopp, Leiterin des Instituts für Medizinisches Wissensmanagement bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF-IMWi). Deshalb sei die Einbindung des IQWiG sehr zu begrüßen.
Die Beauftragung des IQWiG legt das BMG ebenso wie die zu fördernden Themenschwerpunkte fest. Die AWMF kann jedoch konkrete Fragestellungen für Literaturrecherchen anregen und soll zudem für die Bewilligungsjahre bis 2024 Vorschläge für weitere Themenschwerpunkte vorlegen.
„Die AWMF wird dazu zeitnah mit den Fachgesellschaften einen Konsens suchen“, erläuterte AWMF-Präsident Rolf Kreienberg. Dabei würden bewährte Priorisierungskriterien wie Verbesserungsbedarf der Versorgung oder individuelle Krankheitslast zugrunde gelegt.
Darüber hinaus forderte die AWMF das BMG jedoch nachdrücklich auf, zudem auch eine themenoffene Förderung zu ermöglichen. „Weder das BMG noch die AWMF sind in der Lage, aufgrund rein formaler Kriterien die für Patienten wirklich relevanten Bedarfe für hochwertige Leitlinien zu identifizieren“, konstatierte der AWMF-Präsident.
Deshalb müssten zusätzlich zu den Themenschwerpunkten mindestens 20 Prozent themenoffene Anträge zugelassen werden, wie es auch bei den Forschungsanträgen des Innovationsfonds der Fall sei.
Das BMG erwartet bis Ende März 2020 die ersten Vorschläge für Evidenzrecherchen. Die AWMF will die Fachgesellschaften dazu umgehend befragen.
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