Innovationsfonds: Mittel heiß begehrt

Berlin – Wären alle Projekte zum Zuge gekommen, die sich um finanzielle Mittel aus dem Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss beworben haben, hätte der Fonds 1,7 Milliarden Euro umfassen müssen. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Bundesregierung an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hervor.
Da der Innovationsfonds jährlich in den Jahren 2016 bis 2019 aber „nur“ 300 Millionen Euro zu verteilen hat, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), bei dem der Fonds angegliedert ist, aussortieren. Für die neuen Versorgungsformen steht ein jährliches Fördervolumen in Höhe von 225 Millionen Euro zur Verfügung, für die Versorgungsforschung sind es jedes Jahr 75 Millionen Euro, heißt es im Report.
Demnach haben sich 227 Projekte um die Mittel beworben, die für neue Versorgungsformen bereitstehen. 29 Projekte wurden für die erste Förderwelle ausgewählt. Zu den Themenschwerpunkten zählen unter anderem Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gegenden sowie die medizinische Versorgung mithilfe von Telemedizin, Telematik und E-Health. Über weitere Projektanträge der zweiten Förderwelle soll im Frühjahr 2017 entschieden werden.
Auch bei den Projekten für die Versorgungsforschung würden die Mittel ausgeschöpft, heißt es in dem Bericht weiter. Es seien insgesamt 296 Projektskizzen eingegangen. In 142 Fällen seien die Initiatoren aufgefordert worden, einen Vollantrag einzureichen. Hinzu kämen weitere Projektanträge aus dem Bereich der Evaluation. Aus 161 Projekten habe der Innovationsausschuss dann 62 Vorhaben ausgewählt, heißt es. Welche Projekte zur Versorgungsforschung genau gefördert werden sollen, ist noch unbekannt. Der G-BA will am morgigen Donnerstag in einem Pressegespräch Bilanz ziehen. Dann könnten auch Details zu den Versorgungsforschungsansätzen benannt werden.
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2015 hat der G-BA den Auftrag erhalten, Projekte zu fördern, die sich mit neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung befassen. Ziel des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Gelder werden von den Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds bereitgestellt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) verwaltet die Finanzmittel.
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