Millionenförderung zur Erforschung innovativer Pflegekonzepte und Selektivverträge
Berlin – Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert 2016 verschiedene Projekte im Bereich Versorgungsforschung mit rund 75 Millionen Euro. Bereits im Oktober hatte der Ausschuss die im Rahmen der ersten Förderwelle für neue Versorgungsformen zur Verfügung stehenden Mittel von 225 Millionen Euro an innovative Projekte vergeben.
„Die gesamte für 2016 vorgesehene Fördersumme von 300 Millionen Euro kann somit für den Erkenntnisgewinn und die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in Deutschland verwendet werden“, sagte Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses, heute in Berlin.
Neben der Evaluation von Selektivverträgen und der G-BA-Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) fördert der G-BA unter anderem Forschungsprojekte, die sich mit Qualitätssicherung und Patientensicherheit, der Integration ausländischer Pflegefachkräfte in den Versorgungsalltag sowie innovativen Pflegekonzepten befassen.
Zudem unterstützt der Innovationsfonds die Untersuchung von Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen, die Verbesserung einer bedarfsgerechten GKV-Versorgung sowie Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung.
„Konkrete Informationen zu den einzelnen Projekten veröffentlichen wir, sobald die einzelnen Antragsteller über das Ergebnis informiert wurden“, erklärte G-BA-Sprecherin Kristine Reis auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts.
Seit dem 1. Januar 2016 hat der G-BA den Auftrag, neue Versorgungsformen und -forschungsprojekte zu fördern. Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für beide Bereiche beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 75 Prozent der Mittel fließen in die Förderung neuer Versorgungsformen, 25 Prozent in die Förderung der Versorgungsforschung.
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