Intensivbett: Gesundheitsministerium will einheitliche Definition festlegen

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) strebt gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) die Festlegung einer eindeutigen Definition für die zum 1. Januar 2020 aufgestellten Intensivbetten in Deutschland an. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.
Derzeit sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, ihre einsatzbereiten Intensivbetten täglich an das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zu melden. Mit der DIVI-Intensivregister-Verordnung vom 8. April wurden die Krankenhäuser zudem verpflichtet, einmalig die Zahl der am 1. Januar 2020 aufgestellten Intensivbetten zu berichten.
„Eine zusammen mit dem Robert-Koch-Institut durchgeführte Auswertung hat ergeben, dass die Meldungen der Daten zum 1. Januar 2020 keine belastbaren Aussagen zulassen und der sich aus dem DIVI-Intensivregister ergebende Stand der tatsächlich aufgestellten Betten zum 1. Januar 2020 somit nicht valide war“, schreibt die Bundesregierung.
„Dies ist laut den Rückmeldungen der Länder auf eine Anfrage des BMG insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Begriff ‚Intensivbett‘ von den Krankenhäusern unterschiedlich definiert wird.“
Lieferschwierigkeiten beendet
Den Rückmeldungen der Länder sei darüber hinaus zu entnehmen gewesen, dass die Zahl der aufgestellten Betten nicht gleichgesetzt werden dürfe mit der Zahl der tatsächlich betriebsbereiten Betten. So gebe es Intensivbetten, für die zwar Fördermittel abgerufen worden seien, die aber zum Beispiel aufgrund von Liefer- oder Personalengpässen (noch) nicht betriebsbereit waren.
Dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz zufolge erhalten die Krankenhäuser für jedes zusätzlich eingerichtete Intensivbett mit Beatmungsmöglichkeit eine Pauschale von 50.000 Euro.
In einem Brief an die Bundesländer hatte BMG-Staatssekretär Thomas Steffen im Juni darauf hingewiesen, dass es eine Diskrepanz von 7.305 Intensivbetten gebe zwischen der Zahl der Intensivbetten, für die die Krankenhäuser Fördergelder beantragt haben, und der Zahl der Intensivbetten, die im DIVI-Intensivregister gemeldet waren.
„Da zum Beispiel die anfänglichen Lieferschwierigkeiten bei Beatmungsgeräten zwischenzeitlich zumeist entfallen sind, ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der aufgestellten sowie der tatsächlich betriebsbereiten Betten mittlerweile annähert“, schreibt die Bundesregierung.
Fördermittel für 10.758 Intensivbetten
„Mit Stand vom 28. Juli 2020 wurden durch das Bundesamt für Soziale Sicherung Fördermittel in einem Umfang an die Länder überwiesen, welche die Einrichtung von 10.758 zusätzlichen Intensivbetten ermöglichen“, erklärt die Bundesregierung weiter.
„Die Länder haben mitgeteilt, zu diesem Zeitpunkt bereits Genehmigungen für zusätzliche Intensivkapazitäten in etwa gleicher Größenordnung gegenüber den betreffenden Krankenhäusern erteilt zu haben.“ Der Bundesregierung liegen jedoch keine Daten darüber vor, in welchen Krankenhäusern wie viele Intensivbetten zusätzlich geschaffen wurden.
Die Regierung weist darauf hin, dass die Regelungen des Krankenhausentlastungsgesetzes eine krankenhausbezogene Aufstellung der ausgezahlten Finanzmittel seitens der Länder an das BMG nach Abschluss der Ausgleichszahlungen am 30. September durch das Bundesamt für Soziale Sicherung bis zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats vorsehen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: