Coronakrise: Länder unterstützen Krankenhäuser unterschiedlich

Berlin – Die finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser durch die Bundesländer in der Coronapandemie fällt sehr unterschiedlich aus. Das hat eine Umfrage des Deutschen Ärzteblatts (DÄ) unter den Bundesländern ergeben. Während einige Länder ein Budget in dreistelliger Millionenhöhe aufgelegt haben, sind in anderen Ländern noch keine Hilfsmaßnahmen beschlossen worden.
Vom Bund erhalten die Krankenhäuser Ausgleichszahlungen für verschobene Operationen sowie Fördergelder für die Bereitstellung zusätzlicher Intensivbetten. Bis zum 10. August sind dafür knapp acht Milliarden Euro an die Häuser geflossen. Dazu kommen unter anderem Zuschläge für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung und der Wegfall des Fixkostendegressionsabschlags in diesem Jahr.
Kein Krankenhaus solle durch die Pandemie in ein Defizit geraten, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im März erklärt. Auch die Länder sollten dazu ihren Beitrag leisten. So heißt es im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, in dem die Hilfen des Bundes festgelegt sind: „Die Länder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten.“
Die DÄ-Umfrage hat ergeben, dass 13 Bundesländer bislang ein Budget für die zusätzliche Finanzierung der Krankenhäuser aufgelegt haben – in zwei Fällen liegt dieses Budget bei über 100 Millionen Euro. Drei Länder haben bislang noch kein Budget für die zusätzliche Unterstützung der Krankenhäuser bereitgestellt.
Gelder für Intensivbetten
Die meisten Bundesländer unterstützen ihre Krankenhäuser, indem sie ihnen Zuschüsse für die Bereitstellung von Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeiten gewähren. Vom Bund erhalten die Krankenhäuser dafür 50.000 Euro pro Bett. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht jedoch davon aus, dass eine voll ausgerüstetes Intensivbett 85.000 Euro kostet. Viele Länder zahlen den Krankenhäusern die Differenz.
In Sachsen-Anhalt bekommt ein Krankenhaus 35.000 Euro zusätzlich zu der Förderung des Bundes, wenn es den zusätzlichen Beatmungsplatz ausschließlich auf eigene Kosten errichtet hat. Diese Förderung entfällt hingegen, wenn das Krankenhaus eines aus dem Kontingent der zentral beschafften und vom Land bezahlten Beatmungsgeräte erhält.
Für den Fall, dass das Krankenhaus kein Beatmungsgerät aus diesem Kontingent bekommen hat, aber den dazu gehörigen Monitor, erhält das Krankenhaus noch eine Landesförderung von 30.000 Euro.
Insgesamt steht in Sachsen-Anhalt ein Budget von etwa 13,8 Millionen Euro für Intensivbetten und Beatmungsgeräte zur Verfügung. Eine zusätzliche Bedarfsanmeldung durch die Krankenhäuser habe es hinsichtlich der Investitionsförderung bislang nicht gegeben, schreibt das Gesundheitsministerium des Landes.
Nordrhein-Westfalen hat seinen Krankenhäusern zusätzlich zu den Bundesmitteln weitere 150 Millionen Euro als „Soforthilfe“ zur Anschaffung von Langezeitbeatmungsgeräten zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgte als Pauschalbetrag in Höhe von 50.000 Euro pro Gerät.
Darüber hinaus hat die Landesregierung das Konjunkturpaket „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ zur Bewältigung der Folgen der Coronapandemie verabschiedet, in dem auch zusätzliche Mittel für Krankenhäuser in Höhe von 750 Millionen Euro enthalten sind. Die Gelder sollen einmalig als Pauschalzahlung bereitgestellt werden.
Mecklenburg-Vorpommern hat ein Budget von 30 Millionen Euro aufgelegt. „Die Mittel wurden nach Antragstellung zweckgebunden im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie als Verstärkung zu den pauschalen Fördermitteln ausgereicht“, schreibt das Gesundheitsministerium des Landes. Es geht davon aus, dass die Krankenhäuser damit ausreichend Mittel erhalten haben, um während der Coronapandemie nicht in ein Defizit zu rutschen.
„Zur Einrichtung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten mit maschinellen Beatmungsmöglichkeiten stellt das Land Rheinland-Pfalz – in Ergänzung der vorgesehenen Pauschale in Höhe von 50.000 Euro – den Krankenhäusern kostenlos invasive Beatmungs- und Peripheriegeräte aus Beschaffungen des Landes und des Bundes zur Verfügung und unterstützt die Krankenhäuser bei der eigenen Beschaffung erforderlicher Gerätschaften“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz. „Dafür werden insgesamt Mittel aus dem Nachtragshaushalt des Landes in Höhe von voraussichtlich rund 29 Millionen Euro in diesem Jahr zu Verfügung gestellt.“
In Berlin hat der Senat zur Unterstützung der Krankenhäuser beim Aufbau von Intensivkapazitäten ein Förderprogramm zur Anschaffung zusätzlicher Beatmungsgeräte in Höhe von 28,6 Millionen Euro aufgesetzt. „Die Beschaffung läuft direkt über die Häuser, die hierzu einen entsprechenden Antrag auf Kostenerstattung beim Land stellen können“, schreibt der Senat für Gesundheit.
„Die Bewilligung aus dem Förderprogramm erfolgt per Bescheid und die Kostenerstattung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Nachweise, dass die Geräte tatsächlich geliefert und bezahlt wurden.“ Dem Senat liegen derzeit keine Informationen vor, dass die zur Verfügung gestellten Mittel langfristig zu Defiziten der Häuser führen.
Brandenburg hat über die Auszahlung der Mittel aus dem Bundesrettungsschirm hinaus im Rahmen des Landesrettungsschirm 24 Millionen Euro für zusätzliche Beatmungsgeräte bereitgestellt sowie 35 Millionen Euro für die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung. Die Beatmungsgeräte wurden auf Antrag der Krankenhäuser finanziert, die zusätzliche Beatmungsplätze eingerichtet hatten.
Niedersachsen fördert zusätzlich die Beschaffung von medizinisch-technischen Geräten für die COVID-19-Behandlung in Krankenhäusern mit einem Volumen von 17,5 Millionen Euro. „Die Verteilung der Mittel wird noch erfolgen“, schreibt das niedersächsische Gesundheitsministerium. „Sie wird unter anderem abhängig davon sein, welche Beatmungsplätze zusätzlich in Betrieb genommen wurden.“ Der Landesregierung liegen aktuell keine Informationen darüber vor, dass Krankenhäuser aufgrund der Ausgleichszahlungen ins Defizit gerutscht sind.
Im Thüringer Landeshaushalt 2020 sind im Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ 11,7 Millionen Euro eingestellt für die Finanzierung von Ausgaben, die den Krankenhäusern durch die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungsplätze mit maschineller Beatmungsmöglichkeit entstehen, die durch die Pauschale des Bundes nicht gedeckt sind.
Schleswig-Holstein stellt im Haushaltsjahr 2020 „Zuschüsse von neun Millionen Euro für die Übernahme der Investitionskosten bereit, die im Zusammenhang mit der Versorgung von COVID-19-Patienten entstehen und die nicht ausreichend durch das COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz gedeckt werden“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium des Landes. Zuwendungsempfänger seien vorrangig Krankenhäuser, die über maschinelle Beatmungskapazitäten verfügen. Die entsprechende Richtlinie hat eine Laufzeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020.
Hamburg finanziert den von den Plankrankenhäusern angemeldeten Bedarf, der über die Förderung der zusätzlichen Intensivbetten in Höhe von 50.000 Euro durch die Mittel der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds hinausgeht. Übernommen werden dabei die Kosten für die Anschaffung von Beatmungsgeräten, Patientenmonitoren und gegebenenfalls weiteren Ausstattungsgegenständen. Die Förderung beläuft sich dabei auf etwa acht Millionen Euro. Die Abwicklung des Bescheidverfahrens befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Hessen hat ein Programm zur Beschaffung von Beatmungsgeräten im Umfang von zehn Millionen Euro aufgelegt. „Die Mittel wurden unter den Krankenhäusern aufgeteilt, die zum damaligen Zeitpunkt sowohl über Intensivbetten als auch über Beatmungsgeräte verfügten“, schreibt das hessische Gesundheitsministerium. Einzelne, größere Krankenhäuser – ausgewählt nach der Zahl der Intensiv- und Beatmungsbetten sowie einer angemessenen räumlichen Verteilung – hätten dabei eine höhere Förderung erhalten.
Zudem hat das Land die Auszahlung von Investitionsmitteln in Höhe von 120 Millionen Euro vorgezogen. „Diese Mittel wurden den Krankenhäusern kurzfristig zur Verfügung gestellt, um eventuelle Liquiditätsengpässe zu verhindern“, heißt es.
„Die Förderbehörde hat allen Krankenhäusern Kostenzusagen für vom Krankenhaus kurzfristig zu beschaffende Beatmungsgeräte inklusive Zubehör zur Behandlung von COVID-19 Patienten erteilt“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium des Saarlands.
„Damit sollte und soll weiterhin unter anderem sichergestellt werden, dass für die Krankenhäuser keine zusätzlichen Kosten anfallen, wenn der Bonus in Höhe von 50.000 Euro, den sie für die Schaffung zusätzlicher invasiver Intensivbeatmungsbetten aus dem Krankenhausentlastungsgesetz erhalten, nicht ausreicht. Der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen.“
Die saarländische Landesregierung hat zudem ein Sondervermögen „Krankenhausfonds“ außerhalb des Haushaltsplans des Saarlandes eingerichtet, dem bis zum Jahr 2022 zusätzliche 125 Millionen Euro zugeführt werden. Damit können grundsätzlich zum Beispiel auch notwendige bauliche Maßnahmen, die aus Erkenntnissen der Coronapandemie herrühren, finanziert werden.
Außerdem sichert das Saarland mit einer Landesbürgschaft den Weiterbetrieb eines sich in Liquiditätsproblemen befindlichen Krankenhauses. Bislang habe aber noch kein Krankenhaus hiervon Gebrauch gemacht, so das Gesundheitsministerium.
In Bayern erhalten Krankenhäuser für die Zeit zwischen dem 1. April und dem 31. Juli als Ausgleich für die besonders aufwändige Versorgung 70 Euro pro behandeltem COVID-19-Patienten und Tag. Zudem erhalten Privatkliniken, für die das COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz keinerlei Leistungen vorsieht, für die Zeit vom 25. März bis 29. Mai eine Ausgleichszahlung in Höhe von 280 Euro pro leerstehendem Bett und Tag. Insgesamt werden in Bayern Haushaltsmittel in Höhe von knapp 140 Millionen Euro bereitgestellt. Aus diesen Mitteln werden auch Zuschläge für Reha-Kliniken finanziert.
In drei Ländern gibt es noch keine Unterstützung
Mit Baden-Württemberg, Sachsen und Bremen haben drei Bundesländer bislang kein Budget für die finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser in der Pandemie aufgelegt.
Dass in Bremen noch keine finanziellen Hilfen ausgezahlt worden seien, „liegt daran, dass die vollständigen Bedarfe noch nicht abschließend ermittelt wurden“, heißt es vom Bremer Gesundheitssenat. „Für uns ist aber offensichtlich, dass die Zahlungen des Bundes nicht vollständig ausreichen werden, um alle Kosten der Kliniken zu decken.“ Die Differenz werde das Land Bremen übernehmen.
Baden-Württemberg habe sich mit Beginn der Pandemie zügig mit der Beschaffung von dringend notwendigen Materialien wie persönlicher Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten befasst und diese in ganz Baden-Württemberg den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Zudem arbeite das Land derzeit an zusätzlichen finanziellen Hilfen, die denjenigen Krankenhäusern zugutekommen sollen, die in der ersten Welle der Coronapandemie die Hauptlast der Patientenversorgung getragen haben. Über die abschließende Höhe und Auszahlungsmodalitäten könne derzeit allerdings noch keine Aussage getroffen werden.
Wie sich die Unterstützung der Krankenhäuser in Sachsen entwickeln werden, könne derzeit nicht gesagt werden, schreibt das sächsische Gesundheitsministerium. Hintergrund sei, dass sich der Freistaat im Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2021/22 befinde.
Viele Faktoren berücksichtigen
Das Gesundheitsministerium aus Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Frage, ob die Krankenhäuser während der Pandemie ausreichend Mittel erhalten haben, nur schwer zu beantworten sei.
Denn die bereits vor der Coronapandemie aufgelaufenen Defizite einzelner Häuser seien nur schwer von den coronabedingten Defiziten zu trennen. „Bei der noch ausstehenden rückblickenden Betrachtung muss daher eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt werden“, schreibt das Ministerium.
„Obwohl die Krankenhäuser ganz erhebliche Ausgleichszahlungen erhalten, wurden die wirtschaftlichen Belastungen der Häuser während der COVID-19-Pandemie durch die bisherigen Regelungen aus Sicht des Landes nicht angemessen ausgeglichen“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz.
Dies betreffe insbesondere die großen Maximal- und Schwerpunktversorger, die die Hauptlast der Coronapandemie trügen. „Ob ein Defizit bei den Krankenhäusern entsteht, ist eine Frage des Einzelfalles und hängt von weiteren Faktoren ab“, heißt es weiter. „Es gibt aber auch durchaus viele Krankenhäuser, für die die Ausgleichszahlungen auskömmlich sein dürften.“
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