Ärzteschaft

Internisten für bessere Verfügbarkeit von Daten für die Forschung

  • Mittwoch, 26. Oktober 2022
/greenbutterfly, stock.adobe.com
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Wiesbaden – Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) will die Verfügbarkeit von Daten für die Forschung und Versorgung verbessern. Vertreter der Fachgesellschaft haben sich dazu jetzt mit dem Hessi­schen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Alexander Roßnagel getroffen.

„Im Zweifel legen örtliche Datenschutzbeauftragte die Regeln eher restriktiv aus, wodurch beispielsweise der Austausch von Befunddaten oder anderen für die Versorgung relevanten Informationen erschwert wird“, be­klagt Markus Lerch, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender am Klinikum der Ludwigs-Maximiliums-Universität München, der als Präsident des 128. Internistenkongresses das Thema in diesem Jahr auf die Agenda gesetzt hatte.

In dem Gespräch kam die DGIM nach eigenen Angaben mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten über­ein, dass der Abbau von Interpretationsspielräumen, das Zusammenfassen von Best-Practice-Beispielen aus Versorgung und Forschung sowie eine Vereinheitlichung von Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden wichtige Ziele seien.

„Datenschutzvorgaben müssen die Bedürfnisse in Versorgung und Forschung eindeutig abbilden – ähnlich wie für die medizinische Versorgung brauchen wir Leitlinien für den Datenschutz“, forderte der DGIM-Gene­ralsekretär Georg Ertl. Die Fachgesellschaft kam mit Roßnagel überein, die Gespräche fortzusetzen.

Die DGIM hat mit Blick auf eine bessere Vereinbarkeit von Forschung, Patientenver­sorgung und Datenschutz im September 2022 zentrale Anforderungen und Lösungsvorschläge formuliert und dem Bundesgesundheits­ministerium übermittelt. Darin stellt die DGIM fest, dass im Augenblick in der Patientenver­sorgung und der Forschung zu große Interpretationsspielräume dazu bestünden, was datenschutzrechtlich zulässig sei.

Diese Rechtsunsicherheit mache immer wieder sehr aufwändige Abstimmungen nötig. Die Fachgesellschaft fordert daher eine mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Auflistung von Best-Practice-Lösungen zum Gebrauch von Gesundheitsdaten.

Sie kritisiert außerdem, dass Daten für Forschungszwecke bislang nicht ausreichend zwischen Einrichtungen geteilt und zusammengeführt werden könnten und unterschiedliche Zuständigkeiten beim Datenschutz For­schung und innovative Versorgungsprojekte behinderten.

hil

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