Internisten plädieren für sektorübergreifende Notfallversorgung
Wiesbaden – Im Streit um ärztliche Bereitschaftsdienste hat der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) eine Kompromisslösung vorgeschlagen. Seiner Ansicht nach könnten sektorübergreifende und flächendeckende Notfalleinrichtungen in Form von Triagezentren die konkurrierende Situation zwischen Notfallambulanzen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Klinik-Notaufnahmen beseitigen.
„Für Unfälle und lebensbedrohliche Zwischenfälle bleiben weiterhin die Rettungsdienste mit ihren ausgebildeten Notfallärzten verantwortlich“, erklärte BDI-Präsident Hans-Friedrich Spies. „Leichtere Fälle sollen von diesen aber an die Triagezentren
weitergeleitet werden, die dann klären, ob ein Notfall vorliegt und ob eine ambulante
oder stationäre Versorgung sinnvoll ist.“
Der BDI sieht die derzeitige Notfallversorgung aufgrund der Vergütungssystematik auf Dauer gefährdet, da erbrachte Leistungen nach einer Überschreitung des Budgets nicht mehr adäquat bezahlt würden. „Viele Vertragsärzte haben ihre Praxisstruktur deshalb zu einer ‚Bestellpraxis‘ umgewandelt, in der Notfallpatienten schlicht und einfach keinen Platz mehr fänden.“ Andererseits könnten die vereinbarten „Abklärungspauschalen“ die anfallenden diagnostischen Kosten der Kliniken auch nicht ausreichend decken. Die Folge: Viele Krankenhäuser nehmen Patienten aus Refinanzierungszwecken stationär auf.
Einen Ausweg aus dieser Lage böten Triagezentren, die sich etwa auch aus Notfallambulanzen der KVen entwickeln könnten. Diese müssten auf apparative Notfalldiagnostik zugreifen können. „Eine zusätzliche Low-Care-Überwachungsmöglichkeit mit Monitoring im Stundenbereich, die an sieben Tagen 24 Stunden lang erreichbar ist, und eine ärztliche Leitung von Innerer Medizin oder Allgemeinmedizin bildet dafür die Grundlage“, ist sich Spies sicher.
Finanziert werden könnten die Triagezentren laut BDI mittels Selektivverträgen. „Hier können Verträge vereinbart werden, die nicht am unterschiedlichen Leistungsrecht ambulant/stationär scheitern, die außerhalb des üblichen Budgets vergütet werden und bei denen das Honorar frei kalkuliert und vereinbart werden kann“, schlägt Spies vor. Der Gesetzgeber müsste die Krankenkassen allerdings dazu verpflichten, solche flexiblen Selektivverträge abzuschließen.
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