Investitionsbedarf der Krankenhäuser: Bundesländer stellen zu wenig Mittel zur Verfügung

Berlin – Im laufenden Jahr übernehmen die Bundesländer nur etwa die Hälfte der eigentlich notwendigen Investitionskosten in den Krankenhäusern. Wie der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) heute in einer gemeinsamen Mitteilung betonten, fehlen den Kliniken damit rund vier Milliarden Euro für Investitionen, um ihren Bestand erhalten zu können.
In der Mitteilung wird darauf verwiesen, dass für diese Kosten gemäß dem dualen System der Krankenhausfinanzierung in voller Höhe die Bundesländer aufkommen müssen. Dieses System basiert auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972: Während die gesetzliche und die private Krankenversicherung die Kosten für den laufenden Betrieb der Krankenhäuser übernehmen, sind die Bundesländer verpflichtet, notwendige Investitionen zu finanzieren.
Laut der aktualisierten Fassung des Katalogs der Investitionsbewertungsrelationen, für welchen das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zuständig ist und mit dem der Investitionsbedarf der Krankenhäuser bemessen wird, beträgt der gesamte Investitionsbedarf der Krankenhäuser derzeit mindestens acht Milliarden Euro pro Jahr. Der Berechnung liegt eine Quote von sieben bis neun Prozent für Bestandsinvestitionen zu Grunde.
Die bestehende Unwucht führe dazu, dass Krankenhäuser die jährliche Investitionslücke von rund vier Milliarden Euro systemwidrig über die Betriebsmittel, und damit direkt aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgebenden, ausgleichen, betonen GKV-Spitzenverband und PKV. „Damit wird klar, dass die eigentliche Ursache für die finanziellen Sorgen einiger Kliniken bei den Bundesländern selbst liegt.“
Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung fordern die Bundesländer in diesem Zusammenhang auf, mehr Verantwortung für die Krankenhäuser zu übernehmen und ihrer finanziellen Pflicht zur Investitionsförderung nachzukommen.
Ähnlich hatte in der Vergangenheit auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) argumentiert. Die Schere zwischen notwendigem Investitionsbedarf und tatsächlicher Förderung gehe weiter auseinander, hieß es etwa Anfang des Jahres im Rahmen der Vorstellung der Bestandsaufnahme „Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2025“.
„Den Krankenhäusern fehlen finanzielle Mittel für moderne Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und energetische Sanierung. Statt in eine leistungsfähige Krankenhausinfrastruktur zu investieren, werden die Kliniken gezwungen, aus den laufenden Betriebsmitteln gegenzufinanzieren. Das belastet die Versorgung, gefährdet die Zukunftsfähigkeit und führt zu struktureller Unterdeckung“, betonte damals der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.
Gerade vor dem Hintergrund des am 10. Juli verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser weiter erhöhe, werde die Dringlichkeit einer verlässlichen und auskömmlichen Investitionsfinanzierung durch die Länder deutlich, hieß es heute von der DKG. „Umso mehr sind die Länder nun gefordert, ihrer gesetzlichen Pflicht zur vollständigen Finanzierung der Investitionskosten endlich konsequent nachzukommen.“
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