Politik

SPD-Kritik: 550 Millionen Euro für Kliniken sind nicht gegenfinanziert

  • Montag, 13. Juli 2026
Christos Pantazis (SPD) /picture alliance, Revierfoto
Christos Pantazis (SPD) /picture alliance, Revierfoto

Berlin – Nach den Beschlüssen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag sowie im Bundesrat am Freitag gibt es Kritik an der Protokollerklärung der Bundesregierung, die die Zustimmung der Bundesländer zum Gesetz erreicht hatte. Damit die Länder keinen einen Vermittlungsausschuss anrufen, hatte es am Freitagmorgen eine Erklärung auf drei Seiten gegeben. Darin heißt es unter anderem: „Der Zuschlag für die besondere Vorhaltung der Universitätskliniken wird ab dem Januar 2027 um 100 Millionen Euro erhöht. Für Krankenhäuser, die nicht von dem vorgenannten Zuschlägen profitieren, werden weitere 450 Millionen Euro durch die Erhöhung eines Rechnungszuschlages gewährt.“

Bereits bei der Einigung zum sogenannten „kleinen Sparpaket“ hatte die Bundesregierung im Dezember 2025 den Ländern einen Rechnungsaufschlag angekündigt. Mit diesem können Kliniken pro Rechnung einen gewissen Prozentsatz aufschlagen – diese Regelung läuft allerdings Ende Oktober 2026 aus.

Wie die nun zusätzlichen 550 Millionen Euro finanziert werden, ist unklar. Die Bundesregierung schreibt dazu: „Die Kosten für diese Zuschläge werden innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung gehoben.“

Finanzielle Spielräume ausgeschöpft

Dies ruft nun Kritik bei der SPD-Bundestagsfraktion hervor: „Nachdem Bundestag, Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen jeden finanzpolitischen Spielraum ausgeschöpft haben, um die Beitragssätze möglichst stabil zu halten, ist nur schwer nachvollziehbar, wie diese zusätzlichen Mittel finanziert werden sollen“, erklärte Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion, heute in einer Mitteilung. Er gehörte zu dem engsten Kreis von SPD- und CDU-Abgeordneten, die in den vergangenen Wochen das Gesetz beraten und damit auch finalisiert haben.

Pantazis erklärte weiter: „Diese Mittel sind nicht Bestandteil des parlamentarisch beschlossenen Finanzierungskonzepts und bislang auch nicht gegenfinanziert.“ Aus seiner Sicht habe das Bundesgesundheitsministerium damit „genau den finanzpolitischen Grundsatz verlassen, der während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens gegolten hat: Jede zusätzliche Ausgabe braucht eine solide Gegenfinanzierung“, heißt es von dem SPD-Politiker. „Das Bundesgesundheitsministerium hätte deshalb an dem Grundsatz der Gegenfinanzierung festhalten müssen.“

Aus seiner Sicht könnte damit auch vom Schätzerkreis im Oktober ein „höherer Finanzierungsbedarf“ festgestellt werden. „Damit wächst zugleich das Risiko weiterer Beitragssatzsteigerungen zum Jahreswechsel.“ Agiere man heute so, dürfe man sich „morgen nicht über steigende Beitragssätze wundern.“

Auch nach dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren gelte für ihn der Grundsatz: „Wer zusätzliche Ausgaben fordert, muss auch erklären, wie diese finanziert werden. Nicht die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dürfen am Ende die Rechnung für ungedeckte politische Zusagen bezahlen.“

In der Mitteilung kritisiert er neben der Bundesregierung auch die Bundesländer und deren Verhandlungsstrategie: „Während Bundestag und Koalitionsfraktionen jeden einzelnen Konsolidierungsbeitrag sorgfältig beraten und gegenfinanziert haben, machten mehrere Länder ihre Zustimmung im Bundesrat von weiteren Finanzzusagen für die Krankenhausfinanzierung abhängig.“

Auch die Bundesländer müssten nun die „gesamtstaatliche Verantwortung“ für die Beitragssätze tragen: „Wer zusätzliche Mittel für Krankenhäuser fordert, muss ebenso Verantwortung für die Auswirkungen auf die Beitragssätze übernehmen,“ so Pantazis weiter.

bee

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