Politik

GKV-Spargesetz: Finanzielle Folgen für Krankenhäuser regional unterschiedlich

  • Dienstag, 14. Juli 2026
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Berlin – Mit dem Beschluss des Beitragsstabilisierungsgesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht fest: Um die im kommenden Jahr fehlenden knapp 19 Milliarden Euro auszugleichen, wird 2027 in vielen Bereichen gespart, unter anderem bei den Krankenhäusern.

Dabei werden die Bundesländer und Regionen Deutschlands Schätzungen zufolge ganz unterschiedlich betroffen sein. Das zeigen Zahlen aus Kreisen der Bundestagsfraktionen, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Den Kliniken wird unter anderem die Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen des ärztlichen als auch nicht-ärztlichen Personals von bislang 100 auf 50 Prozent gekürzt. Zudem wird das Pflegebudget gedeckelt. Zuletzt eingewobene Änderungen am Gesetz sehen darüber hinaus die Einführung neuer Bewertungsverfahren, Erhöhung von Prüfquoten und neuen Regelungen für die Fallzusammenführung bei der Abrechnung vor.

Allerdings will die Bundesregierung die Einsparmaßnahmen etwas abmildern. Per Protokollerklärung versprach die Große Koalition am Freitag dem Bundesrat, für die besondere Vorhaltung der Universitätskliniken ab dem Jahr 2027 100 Millionen Euro zusätzlich zu investieren. „Für Krankenhäuser, die nicht von den vorgenannten Zuschlägen profitieren, werden weitere 450 Millionen Euro durch die Erhöhung eines Rechnungszuschlags gewährt“, heißt es weiter darin. Möglich ist, dass damit der Ende Oktober auslaufende Rechnungszuschlag für die Kliniken verlängert wird. Die Kosten für diese Zuschläge würden innerhalb des GKV-Systems gehoben, so der Plan.

Krankenhausverbände hatten in den vergangenen Wochen deutlich vor den Einsparungen im stationären Sektor gewarnt. Nun liegen dem Deutschen Ärzteblatt Zahlen aus Bundestagskreisen vor, mit welchen finanziellen Auswirkungen die Kliniken in den kommenden Jahren schätzungsweise rechnen müssen.

Die Universitätskliniken – in Deutschland gibt es 37 Universitätskrankenhäuser – rechnen insgesamt mit einem durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verursachten Defizit von rund einer Milliarde Euro zusätzlich. Durchschnittlich habe jede Uniklinik entsprechend etwa 25 Millionen Euro im kommenden Jahr weniger zur Verfügung, heißt es vonseiten des Verbands der Universitätsklinika Deutschland (VUD). Allerdings verzeichnen die Unikliniken gemeinsam bereits ein Minus von einer Milliarde Euro. Das bedeutet, 2027 wird sich dieses Defizit auf voraussichtlich zwei Milliarden Euro erhöhen.

Große Universitätskliniken vor allem betroffen

Besonders vom Spargesetz betroffen ist den vorliegenden Zahlen zufolge die Berliner Charité. Demnach wird sie 2027 einen zusätzlichen Erlösverlust von 80 Millionen Euro einfahren und liegt damit deutlich über dem vom VUD genannten Durchschnitt. Auch das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) rechnet für das kommende Jahr mit einem zusätzlichen Defizit von mehr als 60 Millionen Euro. Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) hat schätzungsweise etwas mehr als 20 Millionen Euro weniger. Für das Universitätsklinikum Jena wird sieben Millionen Euro weniger geschätzt.

Weiter gehen alle sechs Unikliniken in Bayern zufolge von einem zusätzlichen Minus von gemeinsam mehr als 171 Millionen Euro aus. Für die fünf Unikliniken in Baden-Württemberg sind es rund 111 Millionen Euro weniger.

Die beiden Universitätskliniken Leipzig und Dresden haben schätzungsweise 41 Millionen Euro und die zwei Unikliniken in Sachsen-Anhalt (Magdeburg und Halle) knapp 37 Millionen Euro weniger.

Mit einem zusätzlichen Minus von mehr als 25 Millionen Euro rechnen zudem die beiden Unikliniken Rostock und Greifswald. Und auch die drei niedersächsischen Unikliniken müssen demnach mit rund 53 Millionen Euro weniger Geld auskommen.

Diese Prognosen hat der VUD dem Deutschen Ärzteblatt bestätigt. Allerdings handelt es sich um Hochrechnungen, die auf dem Kabinettsentwurf des Gesetzes von Ende April beruhen, möglicherweise könnten sich die Defizite der Unikliniken durch die zuletzt eingebrachten Änderungen nochmal verändern.

Wesentlicher Grund für das Minus sei das strukturelle Defizit in der Krankenhausfinanzierung zulasten der Universitätsklinika, sagte VUD-Generalsekretär Jens Bussmann dem Deutschen Ärzteblatt. „Bei der Finanzierung der Krankenhausleistungen bekommen alle Krankenhäuser den gleichen Erlös.“ Uniklinika seien aufgrund ihres Versorgungsauftrages mit umfangreicher Infrastruktur ausgestattet, haben hochqualifiziertes Personal und überproportional komplexe und seltene Erkrankungen zu versorgen, so Bussmann weiter. „Das DRG-System trägt diesem Umstand trotz seiner jährlichen Weiterentwicklungen nicht ausreichend Rechnung.“

Auch das Spargesetz ignoriere die besondere Bedeutung der Universitätsklinika für die Versorgung der Patientinnen und Patienten und unabhängig von ihrer Rolle im System, sei es bei der Resilienz des Gesundheitswesens, dem Einführen von Innovationen oder als maßgeblicher Kooperationspartner für andere Krankenhäuser, damit diese ihre Versorgung aufrechterhalten werden können, betonte Bussmann. „Die mit der Protokollerklärung versprochenen 100 Millionen Euro ab dem Jahr 2027 sind zwar eine Anerkennung der besonderen Rolle der Universitätsklinika, aber keine nachhaltige Lösung des Finanzierungsdefizits“, sagte er.

Bayern und Baden-Württemberg müssen deutlich einsparen

Weiter liegen dem Deutschen Ärzteblatt unveröffentlichte Zahlen vor, die in einer Sonderanalyse im Nachgang des Krankenhaus Rating Report 2026 entstanden sind. Dabei handelt es sich um eine Projektion der Defizite der kommunalen Krankenhäuser bis 2030 ebenfalls aufgrund des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Auch diese Zahlen beruhen auf dem Kabinettsentwurf des Gesetzes von Ende April.

Bundesweit werden den kommunalen Kliniken – und damit auch unmittelbar den kommunalen Haushalten – demnach rund drei Milliarden Euro fehlen. Am meisten betroffen wird der Hochrechnung zufolge Baden-Württemberg sein, dort werden der Übersicht zufolge rund 870 Millionen Euro zusätzlich aufgrund des Sparpakets fehlen. Aber auch in Bayern sollen es knapp 785 Millionen Euro sein.

Zur Erklärung: In Baden-Württemberg und Bayern ist der Anteil an öffentlichen Kliniken sehr hoch. So gibt es im Südwesten knapp 80 kommunale Kliniken (von 188 Standorten) und in Bayern sind es sogar 220 Kliniken (von insgesamt mehr als 400).

In den anderen Regionen werden die kommunalen Kliniken ebenfalls von den Sparmaßnahmen betroffen sein, aber nicht in dieser Höhe. So würden die Kliniken in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland gemeinsam rund 400 Millionen Euro zusätzlichen Verlust machen, zeigt die Sonderauswertung. In Nordrhein-Westfalen sind es rund 235 Millionen Euro, die den Kliniken fehlen könnten.

In der Region Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen fehlen den kommunalen Kliniken demnach bis 2030 knapp 250 Millionen Euro, in Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern sind es 237 Millionen Euro und in Niedersachsen/Bremen/Schleswig-Holstein/Hamburg zusammen knapp 226 Millionen Euro.

cmk

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