IQWiG wertet neue Studien zu Biomarkertests bei Brustkrebs aus

Berlin – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet neue Studien, die mit der Anwendung von biomarkerbasierten Tests beim primären Brustkrebs (Mammakarzinom) befassen. Den Auftrag dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute erteilt.
Der G-BA prüft derzeit, welcher Nutzen und welches Schadenspotenzial mit der Anwendung von biomarkerbasierten Tests zur Unterstützung der Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie beim primären Mammakarzinom verbunden sind. Es geht um die Frage, ob diejenigen Frauen, die aufgrund eines niedrigen bis intermediären Rückfallrisikos keine Chemotherapie benötigen, mit Hilfe von zusätzlichen biomarkerbasierten Tests besser identifiziert werden können als mit den bisherigen Standarduntersuchungen.
Die auf dem Markt verfügbaren Biomarkertests beruhen auf unterschiedlichen Analyseverfahren, zum Beispiel der Immunhistochemie, der Genexpressionsanalyse oder einem ELISA (Enzyme Linked Immunosorbent Assay). Der G-BA hatte sein Bewertungsverfahren nicht auf eines der Analyseverfahren eingegrenzt, entsprechend hat das IQWiG den medizinischen Wissensstand zu ganz unterschiedlichen Biomarkertests erhoben und bewertet. Der ins Stellungnahmeverfahren gegebene Beschlussentwurf unterscheidet nicht zwischen Biomarkertests unterschiedlicher Methodik.
Den Antrag zur Nutzenbewertung der Methode hatte der GKV-Spitzenverband bereits im Oktober 2013 gestellt. Der G-BA beauftragte das IQWiG daraufhin, den aktuellen medizinischen Wissenstand zu biomarkerbasierten Tests bei Brustkrebs zu bewerten. Im Abschlussbericht des IQWiG vom Dezember 2016 lag für einen Nutzen beziehungsweise Schaden einer biomarkerbasierten Strategie zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante Chemotherapie beim primären Mammakarzinom kein Anhaltspunkt vor.
Auf laufende Studien wies das IQWiG damals aber bereits hin. Diese sollen nun erneut begutachtet werden. Der G-BA will die neue Erkenntnislage bei der abschließenden Bewertung berücksichtigen. Mit einer Beschlussfassung ist im 4. Quartal 2018 zu rechnen.
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