Isolationspflicht Rheinland-Pfalz endet

Mainz – Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, kann sich ab morgen in Rheinland-Pfalz freier bewegen. Die bisher geltende Isolationspflicht endet dort. Positiv getestete Menschen müssen in der Öffentlichkeit aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Zuvor hatten bereits Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein die Regelung einer mindestens fünftägigen Isolation bei einer Coronainfektion aufgehoben. Das Saarland will im Dezember entscheiden.
Wer bei einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Anders als bisher ist es damit auch infizierten Menschen möglich, Spaziergänge zu machen oder einzukaufen. Kinder sind in der Kita weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Damit können Infizierte streng genommen den Kindergarten besuchen.
Das Land appelliert an die Eigenverantwortung: Laut Bildungsministerium gilt weiter, dass kranke Kinder – also mit Symptomen – nicht in die Einrichtungen kommen sollen.
Man müsse Corona als normale Krankheit behandeln, hatte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) erklärt. Die Herbstwelle sei ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt und es gebe einen sehr guten Impfschutz.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: