Isolationspflicht in Nordrhein-Westfalen endet künftig nach fünf Tagen

Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen endet die Isolationspflicht bei einer Coronainfektion künftig automatisch nach fünf Tagen. Das teilte die Landesregierung in Düsseldorf heute mit.
Eine Freitestung durch einen negativen Coronatest ist nicht mehr vorgeschrieben, sondern wird lediglich noch empfohlen. Die Änderung der landeseigenen Test- und Quarantäneverordnung tritt demnach am Mittwoch kommender Woche in Kraft.
Fünf Bundesländer haben die Isolationspflicht für Coronainfizierte inzwischen ganz aufgehoben und begründeten dies mit dem veränderten Charakter der Pandemie und sinkenden Infektionszahlen.
Dabei handelt es sich um Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. An deren Stelle tritt dort etwa eine Pflicht zum Maskentragen außerhalb der eigenen Wohnung für Coronainfizierte.
So weit will die Regierung des bevölkerungsreichsten Bundeslands Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben aber derzeit noch nicht gehen.
„Nach wie vor halte ich die Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für erforderlich“, erklärte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) heute in Düsseldorf. Die Isolierung könne helfen, Infektionen zu verhindern.
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt laut der neuen Regelung in Nordrhein-Westfalen zudem, dass sie bei einer Infektion erst nach Vorlage eines negativen Testergebnisses wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren dürfen.
Solange gilt für sie – unabhängig vom automatischen Ende der allgemeinen Isolationspflicht nach fünf Tagen – noch ein Tätigkeitsverbot in entsprechenden Einrichtungen.
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