IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen mit neuen Anforderungen

Berlin – Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen ist aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben aktualisiert worden. Darauf hat jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Demnach kommen spätestens ab Oktober dieses Jahres einige Neuerungen auf die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zu. Sie betreffen vor allem das Praxispersonal, das stärker sensibilisiert und geschult werden soll. Ziel sei es, sensible Daten noch besser zu schützen, so die KBV.
„Medizinische Einrichtungen sind zunehmend Ziel von Hackerangriffen und auch die Bandbreite der Methoden, mit denen Kriminelle arbeiten, wächst“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner.
Deshalb müssten auch die Schutzmaßnahmen immer wieder überprüft und angepasst werden, um unbefugte Zugriffe auf die Praxis-IT und damit auf die besonders sensiblen Patienten- und Abrechnungsdaten zu verhindern. Steiner: „Die IT-Sicherheit ist in einem digitalisierten Gesundheitswesen unverzichtbar.“
Bereits seit 2021 unterstützt die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten dabei, entsprechende Vorkehrungen für ihre Praxen zu treffen.
Sie enthält Voraussetzungen und Anforderungen für die IT-Sicherheit, die Praxen erfüllen müssen und sollten – je nach Praxisgröße und Ausstattung.
Die Richtlinie wurde nach einer gesetzlichen Vorgabe im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt und nun aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben aktualisiert.
Zur Basisinfrastruktur für den Schutz der Praxis-IT gehören nach wie vor zum Beispiel eine Firewall, ein aktueller Virenschutz, regelhafte Updates und Backups sowie eine geeignete Netzwerksicherheit.
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