Jahresüberschüsse der Vertragsarztpraxen zuletzt gesunken

Berlin – Die Jahresüberschüsse der Vertragsarztpraxen sind 2017 im Vergleich zum Vorjahr unter Berücksichtigung der Verbraucherpreisentwicklung um 0,7 Prozent gesunken. Das ist ein Ergebnis des Zi-Praxis-Panels (ZiPP), mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die wirtschaftliche Lage der Arztpraxen zwischen 2014 und 2017 analysiert hat. Der Jahresüberschuss betrug im Mittelwert 2017 damit über alle Fachgebiete 168.800 Euro je Praxisinhaber.
In den Jahren 2015 und 2016 hatte die Entwicklung der Jahresüberschüsse im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahren noch bei 3,1 beziehungsweise 5,5 Prozent gelegen. Die Betriebskosten sind laut Zi zwischen 2014 und 2017 um insgesamt 10,4 Prozent gestiegen.
Die größten Kostensprünge gab es bei Aufwendungen für Personal (+18,6 Prozent) sowie für Material und Labor (+8,7 Prozent). Der Kostenanstieg hat damit die Entwicklung der Verbraucherpreise, die im gleichen Zeitraum im Bundesdurchschnitt um 2,5 Prozent wuchsen, überschritten.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in ihrer Bedeutung für die niedergelassenen Ärzte weiter zugenommen. So ist der Anteil der GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen von 75,1 Prozent im Jahr 2014 auf 76,5 Prozent im Jahr 2017 gestiegen. Die GKV-Einnahmen der Arztpraxen sind in diesem Zeitraum um durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr angewachsen. Ein anderes Bild ergibt sich bei den privatärztlich abgerechneten Leistungen: Hier gehen die Einnahmen zurück, von einem Anteil von 20 Prozent im Jahr 2014 auf nur noch 18,7 Prozent 2017.
Viel Teilzeitarbeit
Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten arbeiteten im Jahr 2017 im Durchschnitt 48 Wochenstunden, wobei angestellte Ärzte in der Regel deutlich weniger arbeiteten als die niedergelassenen Mediziner – im Schnitt sind es rund 23 Arbeitsstunden pro Woche. Etwa 50 Prozent der Angestellten hatten Arbeitsverträge im Umfang von über 5 bis zu 20 Wochenstunden.
Ein weiteres Ergebnis der Erhebung: Der ZiPP-Klimaindex, ein Indikator zur subjektiven Wahrnehmung der wirtschaftlichen Lage von Vertragsärzten, ist erstmals seit 2014 gefallen. „Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung gelingt nur, wenn die Niederlassung für junge Ärztinnen und Ärzte wieder attraktiver wird“, sagte Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zi.
Es könne nicht sein, dass die Politik regelhaft zusätzliche Mittel in die Krankenhäuser lenke, während die Praxen inflationsbereinigt ein Minus machten. „Altersbedingt werden in den nächsten Jahren viele Niedergelassene ihre Praxen aufgeben“, sagte von Stillfried. Immer weniger junge Ärzte seien bereit, sich selbstständig niederzulassen. Je mehr Teilzeitbeschäftigung zur Regel werde, umso stärker nehme die verfügbare ärztliche Arbeitszeit in der ambulanten Versorgung ab. „Diesen Trend sehen wir mit großer Sorge“, so von Stillfried weiter.
Der Zi-Chef forderte die Politik zu einem klaren Bekenntnis pro ambulante Versorgung auf. „Die Sicherstellung gibt es nicht zum Nulltarif. Wirtschaftliches Risiko, überdurchschnittliche Arbeitsbelastung und hohe Verantwortung müssen substanziell anerkannt werden, die Verdienstmöglichkeiten mindestens ebenso attraktiv sein, wie in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung. Nur dann wird es uns gelingen, den ärztlichen Nachwuchs wieder mehr für die Niederlassung zu begeistern.“
Das Zi führt das Praxis-Panel jährlich im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder durch. Mit dem Praxis-Panel erfasst das Zi seit 2010 jährlich die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten.
Berücksichtigt werden sowohl die Einnahmen aus kassenärztlicher als auch aus privatärztlicher Tätigkeit. Die Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf der Befragung des Jahres 2018 und beziehen sich auf die Berichtsjahre 2014 bis 2017.
An der Erhebung nahmen 5.630 Praxen teil. Dies entspricht einem Anteil von etwa 5,7 Prozent der Grundgesamtheit (99.521 Praxen). Damit stehen laut Zi wichtige Daten für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Arztpraxen bereit.
Für die hohe Validität der erhobenen Daten spricht dem Institut zufolge, dass die Angaben der Ärzte und Psychotherapeuten von einem Steuerberater testiert werden müssen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Entwicklung der Betriebs- und Investitionskosten bei der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zu berücksichtigen.
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