Jeder fünfte vollstationäre Fall „wäre grundsätzlich ambulant versorgbar“

Berlin – Die Zahl der Krankenhausfälle, die ambulant versorgt werden könnten, ist auch im Jahr 2025 hoch. Nach einer Auswertung von Versichertendaten der Barmer sei 2025 jeder fünfte vollstationäre Fall „grundsätzlich ambulant behandelbar“ gewesen, berichtet die Krankenkasse in ihrem aktuellen Versorgungskompass, der morgen erscheint. Insgesamt seien es knapp 3,5 Millionen Behandlungen im Jahr. 2019 gab es noch eine Million mehr Fälle, die auch ambulant versorgt hätten werden können.
„Der Gesetzgeber hat zwar einiges getan, um das Prinzip ‚ambulant vor stationär‘ zu stärken. Der bisherige Effekt reicht aber noch nicht aus“, betont Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Die Krankenkasse ist mit 8,18 Millionen Versicherten die zweitgrößte gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.
Nach seiner Ansicht müsse noch mehr getan werden, um das „verbleibende Amulantisierungspotenzial zu heben“. Demnach lägen die Fallzahlen für die stationären Fälle, die in Praxen versorgt werden können, weiterhin auf dem Niveau der Jahre in der Coronapandemie – zwischen 2020 und 2023 waren es etwa 3,8 bis 3,6 Millionen – und haben sich auf der Ebene nun eingependelt.
Der Versorgungsatlas zeigt auf der Ebene aller Bundesländer, wie hoch das Potential sein könnte. Für das Jahr 2025 wurde dabei beispielsweise für das Land Bremen ein Potential von 17,8 Prozent errechnet, für Berlin 19,8 Prozent, für Bayern 19,2 Prozent und 21,9 Prozent für Mecklenburg-Vorpommern. Zu diesen Fällen zählt die Krankenkasse Katarakt-Eingriffe, Arthroskopien und kleinere chirurgische Eingriffe.
Auch bei den ambulant-sensitiven Krankenhausfällen gab es laut Daten der Barmer im Jahr 2025 etwa 4,67 Millionen Fälle, die nicht im Krankenhaus hätten behandelt werden müssen. Hier lag die Zahl im Jahr 2019 bei etwa fünf Millionen und war im Jahr 2021 während der Coronapandemie nur leicht auf etwa vier Millionen Euro zurückgegangen. Seitdem steigt die Zahl der Fälle wieder.
Als ambulant-sensitive Fälle werden die Einlieferungen bezeichnet, die durch eine ambulante Versorgung oder Heimversorgung hätten vermieden werden können. Dazu zählen Bluthochdruck, Diabetes, Zahnentzündungen oder einfache Harnwegsinfekte. Insgesamt fallen 22 Krankheitsgruppen unter diesen Begriff.
Bei diesen Fällen hat der Versorgungsatlas ebenso deutliche regionale Unterschiede festgestellt: So lang die Zahl in Baden-Württemberg bei 4.123 Fällen je 100.000 Personen, in Nordrhein-Westfalen bei 6.305 Fällen, in Hessen bei 5.519 Fällen und in Thüringen bei 1.010 pro 100.000 Menschen.
„Aus medizinischer Sicht ist das Potential ambulanter Operationen in allen Regionen Deutschland noch längst nicht ausgeschöpft. Deshalb sollten weitere geeignete Eingriffe in den Abrechnungskatalog für ambulantes Operieren aufgenommen werden und die sektorengleiche Vergütung weiterentwickelt werden“, betonte Kassenchef Straub.
In den vergangenen Monaten gab es im Rahmen der beiden Krankenhausgesetze mehrere Vereinbarungen zur stärkeren Ambulantisierung. So wurde im März eine Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen bekannt.
Der Hybrid-DRG-Katalog, sowie der AOP-Katalog listet über 3300 Leistungen und Operationen auf, die ambulant durchführbar sind und damit einen Krankenhausaufenthalt ersetzen können.
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