Hybrid-Fallpauschalen haben Fallzahlen und Kosten gesteigert

Berlin – Die Einführung der Hybrid-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) hat statt Kosten einzusparen die Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in die Höhe getrieben. Das zeigt eine neue Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO). Es berechnete für das Jahr 2025 Mehrausgaben durch die Hybrid-DRG von etwa 360 Millionen Euro.
„Die Hybrid-DRG sind zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Denn die Verlagerung von Krankenhausleistungen in den ambulanten Bereich, die seit 2024 durch die Hybrid-DRG gefördert werden sollte, hätte nicht zu der erwarteten günstigeren Versorgung geführt.
Mit der Einführung der Hybrid-DRG wollte der Gesetzgeber die im internationalen Vergleich nur langsam voranschreitende Ambulantisierung von traditionell im Krankenhaus erbrachten Leistungen fördern und Wirtschaftlichkeitsreserven heben.
Zu den Leistungen gehören zum Beispiel die Behandlung von Leistenbrüchen, die Entfernung von Harnleitersteinen oder die operative Versteifung von Zehengelenken. Mit den Erweiterungen des Katalogs in den Jahren 2025 und 2026 umfasst das Regelwerk mittlerweile 69 Hybrid-DRG.
Die auf Basis der Hybrid-DRG abgerechneten Leistungen sind nicht grundsätzlich neu hinzugekommen. Die gleichen Leistungen wurden vorher von Krankenhäusern und Vertragsärzten nur anders abgerechnet – entweder stationär als Fallpauschale oder ambulant am Krankenhaus und im vertragsärztlichen Bereich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab.
Für seine Analyse hat das WIdO daher zunächst ermittelt, wie die Hybrid-DRG-Leistungen in der Vergangenheit abgerechnet worden sind und welche Preise dafür gezahlt wurden. Auf dieser Basis hat die Arbeitsgruppe Preis-, Mengen- und Ausgabeneffekte der Hybrid-DRGs ermittelt.
Laut WidO-Analyse hat eine Kombination von Preis- und Mengeneffekten die Kosten in die Höhe getrieben. So stiegen die Fallzahlen bei den Vertragsärzteschaft für die betrachteten Leistungen zwischen den Jahren 2023 und 2025 von 199.700 auf 362.700, was einem Anstieg von 82 Prozent entspricht.
Dabei gab es im Leistungsbereich „Entfernung von Harnleitersteinen” mit einem Anstieg von 100 Prozent eine Verdoppelung, während die Fallzahlen bei „Arthrodesen der Zehengelenke” um 89 Prozent zugenommen haben.
Mit rund 125.600 ambulanten Fällen im Jahr 2025 stellten die Arthrodesen den größten vertragsärztlichen Leistungsbereich dar. „Die dynamischste Entwicklung ist beim Leistungsbereich ‚Eingriffe an Hoden und Nebenhoden‘ mit einem Anstieg der Fallzahlen von 7.200 auf 33.800 (+371 Prozent) zu beobachten“, heißt es in der WidO-Auswertung.
„Unsere Analyse zeigt ein grundsätzliches Dilemma“, fasst der WIdO-Geschäftsführer und Mitautor der Studie David Scheller-Kreinsen die Ergebnisse zusammen.
Die starken Vergütungsanreize, die die politisch gewünschte Verlagerung von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich fördern sollten, hätten vor allem im vertragsärztlichen Bereich einen enormen Anstieg der Fallzahlen ausgelöst.
Diese Entwicklung wird aus Sicht des WidO weitergehen: Das Institut rechnet bis Ende des Jahres 2026 von Mehrausgaben von circa 640 Millionen Euro. Reimann drängt daher auf eine Korrektur der gesetzlichen Vergütungsvorgaben für die entsprechenden Leistungen. Es sei „höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die Regelungen nachbessert“, sagte sie.
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