Kabinett beschließt Notfallsanitätergesetz

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute das Notfallsanitätergesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz soll der Beruf des Rettungsassistenten in die neue Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ überführt werden. Die Ausbildung wird dabei von zwei auf drei Jahre verlängert. Zudem soll das Berufsbild modernisiert und die dem Notfallsanitäter übertragenen Aufgaben erweitert werden. Unter anderem soll es Notfallsanitätern in der Erstversorgung „in besonderen Fällen“ erlaubt sein, invasive Maßnahmen anzuwenden.
„Eine solche Situation ist gegeben, wenn das Leben des Patienten in Gefahr ist oder es wesentlichen Folgeschäden vorzubeugen gilt, die durch Verzögerungen von Hilfeleistungen drohen“, heißt es in dem Kabinettsentwurf. „Es muss sich um eine konkrete Gefährdungssituation handeln, die insbesondere voraussetzt, dass eine Ärztin oder ein Arzt nicht rechtzeitig anwesend sein kann.“
In diesem Fall diene die Übernahme der eigentlich heilkundlichen Tätigkeiten, die der ärztlichen Behandlung vorbehalten wären, dem Schutz des Lebens oder der Gesundheit des Patienten als besonders hohem Schutzgut. „Die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten ist zeitlich befristet“, heißt es weiter. „Sie besteht nur bis zum Eintreffen einer notärztlichen oder sonstigen ärztlichen Versorgung.“
Der Hartmannbund (HB) hatte diesen Aspekt bereits im Juli kritisiert. „Damit würden erstmals einem nichtärztlichen Gesundheitsberuf hochspezifische ärztliche, mithin heilkundliche Aufgaben im Sinne einer Substitution übertragen“, hatte Thomas Lipp aus dem Vorstand des HB erklärt.
Lipp hatte darauf hingewiesen, dass selbst Ärzte nach dem Medizinstudium und dem Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin manche dieser Maßnahmen nicht vornehmen dürften, sondern dafür die gesonderte Zusatzfortbildung „Invasive Notfalltechniken“ absolvieren müssten.
Das Gesetz schaffe eine Rechtssicherheit für die Betroffenen, erklärte hingegen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) heute in Berlin. In Zeiten, in denen Bürger zunehmend den Rettungsdienst riefen und nicht den Bereitschaftsarzt, sei es wichtig, einen funktionsfähigen Rettungsdienst vor Ort zu haben.
„Wir haben insgesamt mehr Bedarf, und es gibt einen Mangel an Ärzten. Deshalb ist es richtig, dass Notfallsanitäter besser ausgebildet werden und besser wissen, was sie tun dürfen“, so der Minister.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: