Notfallsanitäter: Lösungsansatz für mehr Rechtssicherheit

Berlin – Die Reform des Notfallsanitätergesetzes steht weiter auf der Agenda des Bundestags. In einem Fachgespräch im Parlament ging es gestern um Optionen der rechtlichen Absicherung der Befugnisse von Notfallsanitätern an der Schnittstelle zur ärztlichen Heilkundetätigkeit. Mit dabei war auch die Bundesärztekammer (BÄK).
Emmi Zeulner MdB (CSU), Mitglied im Bundestagsgesundheitsausschuss, äußerte sich gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt bezüglich einer zeitnahen endgültigen Einigung zuversichtlich. In dem Fachgespräch sei deutlich geworden, dass es eine gemeinsame Linie gebe, die sich zwischen dem Vorschlag der BÄK und dem Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) einpendeln könnte.
Beide Vorschläge träfen inhaltlich die richtigen Punkte für mehr Rechtssicherheit und müssten in den folgenden Gesprächen dann im Detail abgestimmt werden. Entscheidend sei für sie auch die Berücksichtigung der Interessen der Bundesländer in dem Prozess.
Sowohl die Regierungskoalition als auch die betroffenen Berufsverbände vereine erkennbar das gemeinsame Ziel, für eine klare Rechtssicherheit bei der Tätigkeit als Notfallsanitäter und somit für eine Verbesserung der Situation zu sorgen.
Zudem engagiere sich auch Sabine Weiss (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, mit Nachdruck für eine Lösung. Da sich auch die Länderseite dem Grunde nach bereits positiv geäußert habe, stehe einer Klärung der Details nichts mehr im Wege.
„Seit Jahren sind wir auf der Suche nach einer sinnvollen Lösung für die bestehende Rechtsunsicherheit, der sich Notfallsanitäter jeden Tag gegenübersehen. Auch das Fachgespräch hat gezeigt, dass endlich was passieren muss. Zu lange herrschte Untätigkeit“, sagte Dirk Heidenblut MdB (SPD) im Nachgang der Gesprächsrunde.
Man habe „gute Vorschläge“ austauschen können. Er wolle, dass die Sanitäter im Notfall eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten ausüben dürften. „Ein Kompromiss, so scheint es mir, ist zum Greifen nahe“, sagte er. Nach der Sommerpause wolle und müsse man zügig zu einer Lösung kommen.
In einem dem Entwurf einer BMG-Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag bezüglich des Notfallsanitätergesetzes, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, ist vorgesehen, Notfallsanitätern situationsabhängig die Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten im begrenzten Umfang zu erlauben.
Dies soll gelten, wenn die Maßnahmen im Rahmen der Ausbildung erlernt wurden und beherrscht werden, die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um einen lebensgefährlichen Zustand oder wesentliche Folgeschäden von den Patienten abzuwenden, eine vorherige ärztliche beziehungsweise teleärztliche Abklärung nicht möglich ist und für die vorzunehmende Maßnahme in der konkreten Einsatzsituation keine standardmäßigen Vorgaben existieren.
Für die standardmäßigen Vorgaben will das BMG unter Beteiligung der Länder Leitlinien für die jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben erarbeiten. Solche bundeseinheitlichen und passgenauen Standardanweisungen seien wichtig, da davon abhängen werde, wie oft Notfallsanitäter bei der Ausübung ihres Berufes eigene heilkundliche Entscheidungen treffen müssen, heißt es in der Begründung.
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