Kabinett beschließt Reformpläne für Nachrichtendienste

Berlin – Das Bundeskabinett hat gestern eine Reform des Nachrichtendienstrechts auf den Weg gebracht. Angesichts der wachsenden hybriden Bedrohungen gegen Deutschland sollen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) mit deutlich mehr Befugnissen ausgestattet werden. Der Gesetzentwurf betrifft Neuregelungen für den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Dazu gehört, dass die Dienste erstmals die Möglichkeit erhalten, in klar begrenzten Fällen selbst aktiv einzugreifen. So darf künftig etwa der Bundesnachrichtendienst die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke gegen Deutschland manipulieren.
Zu den Reformplänen gehört auch das Abhören oder Aufzeichnen von privaten Gesprächen oder das heimliche Betreten von Geschäftsräumen. Ausnahmen gibt es nur für wenige Berufe – Ärzte und Psychotherapeuten gehören nicht dazu. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben bereits Nachbesserungen angemahnt.
Mit den neuen Befugnissen soll auch eine stärkere Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste einhergehen.
Die Bundesregierung will zudem härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür soll der Zoll neue Befugnisse erhalten. Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig gekauft wurden.
Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, soll der Einzug einfacher möglich sein. Bisher geht das oft erst nach langwierigen Gerichtsverfahren. Außerdem soll der Zoll künftig Künstliche Intelligenz bei der Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und Kommunikation der Täter blockieren dürfen.
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