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Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

  • Mittwoch, 30. September 2026
/Doodeez, stock.adobe.com
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Berlin – Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums (BMJV) insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Angriffe auf sie sollen künftig strenger bestraft werden. Wer solche Menschen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. In besonders schweren Fällen soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr und bis zu zehn Jahren betragen, vorher waren es sechs Monate bis zu fünf Jahre.

„Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen nehmen zu. Deshalb schärfen wir das Strafrecht nach. Mehr Berufsgruppen werden besonders geschützt, Angriffe härter bestraft.“ Das geplante Gesetz sende „ein klares Signal“ aus, erklärte die Ministerin. „Unser Rechtsstaat schützt die, die für andere da sind, und er lässt Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Es geht um den Schutz unseres Gemeinwesens und unseres Zusammenlebens.“

Bereits seit 2017 gibt es ein Gesetz, das Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte besonders ahndet. Derartige Taten nahmen seitdem laut Bundeskriminalamt (BKA) aber noch zu. Laut der im vergangenen Dezember vorgestellten Jahresstatistik wurden 2024 insgesamt 46.367 Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten registriert – 38,5 Prozent mehr als noch 2015. Bei Gewalttaten gegen sonstige Rettungskräfte – dies sind insbesondere Beschäftigte von Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk (THW) – wurden 2024 mit 2.916 Betroffenen die höchsten Opferzahlen seit 2018 festgehalten.

Der von Hubig vorgelegte neue Gesetzentwurf sieht weitere Anpassungen des Strafrechts vor. So soll klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe, die „mittels eines hinterlistigen Überfalls“ erfolgen, zu den besonders schweren Fällen zählen. Diese Klarstellung betrifft beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden.

Einen besonderen strafrechtlichen Schutz sollen Beschäftigte „gemeinschaftswichtiger Unternehmen“ erhalten – bei Übergriffen gegen diese Personen sollen die gleichen verschärften Strafen gelten wie bei Übergriffen gegen Vollstreckungsbeamte.

Auch Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen zukünftig besonders strafrechtlich geschützt werden – und zwar unabhängig davon, wo sie tätig sind. Bislang gelten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur, soweit die Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig sind.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte den verabschiedeten Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“. „Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen helfen Menschen in schwierigen und oftmals hochbelastenden Situationen. Sie müssen ihre Arbeit ausüben können, ohne bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen zu werden. Wer medizinisches Personal angreift, gefährdet nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Versorgung von Patientinnen und Patienten“, erklärte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.

Positiv bewertet die Bundesärztekammer unter anderem, dass alle Angehörigen der Heilberufe bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen besonderen strafrechtlichen Schutz erfahren sollen und durch Hebung der Mindeststrafe bei tätlichen Angriffen höhere Strafen zu erwarten sind.

„So richtig und notwendig diese Maßnahmen sind, bleibt dennoch entscheidend, dass Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet werden und Anzeigeverfahren einfacher, schneller und niedrigschwelliger gestaltet sind“, sagte Reinhardt. Er forderte ein bundesweit einheitliches und niedrigschwelliges Meldesystem für Gewaltvorfälle im Gesundheitswesen. Dafür arbeite die BÄK an einem Meldetool, über das Beschäftigte im Gesundheitswesen Gewalterfahrungen auch anonym melden können. Ziel sei es, Übergriffe systematisch sichtbar zu machen und eine belastbare Grundlage für Prävention und Schutzmaßnahmen zu schaffen.

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die geplanten Gesetzesänderungen, machte aber Zweifel an ihrer Umsetzbarkeit geltend. „Ein besserer strafrechtlicher Schutz von Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, ist ein richtiges Ziel“, erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. „Verschärfte Strafgesetze bewirken aber wenig, solange eine überforderte Strafjustiz gar nicht in der Lage ist, sie effektiv durchzusetzen.“

Aktuell sei die Lage so, „dass die Staatsanwaltschaften eine Bugwelle von 1,1 Millionen offenen Fällen vor sich herschieben und Ermittlungen immer öfter vorzeitig eingestellt werden, weil Personal fehlt“, betonte Rebehn.

afp/aha

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