Linnemann schlägt beschleunigte Verfahren bei Übergriffen auf medizinisches Personal vor

Berlin – Das Bundesjustizministerium (BMJV) arbeitet derzeit an einer Strafrechtsverschärfung bei Übergriffen auf medizinisches Personal. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat sich nun hinter das Vorhaben gestellt und zugleich ein Schnellverfahren in der Justiz ins Spiel gebracht.
Stand heute gibt es noch keine Kabinettsfassung des Gesetzentwurfs aus dem Justizressort. Es sei aber das Ziel, dass der Bundestag bis Ende des Jahres über das Vorhaben beraten und gegebenenfalls auch beschließen könne, sagte ein BMJV-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage.
„Es ist perfide, wenn in Notfallaufnahmen, wo es um Leben und Tod geht, Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger angegriffen werden. Da muss der Staat durchgreifen“, hatte der der neue Bundesgesundheitsminister der Bild in einem Interview gesagt. Er habe länger mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) über das Thema gesprochen.
Linnemann verwies in diesem Zusammenhang auf den Gesetzentwurf aus dem BMJV, der für solche Übergriffe eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht. „Dieses Gesetz muss meines Erachtens jetzt schnell durch den Bundestag“, erklärte er.
Wer in solchen sensiblen Bereichen Menschen angreife, erfahre „eine Null-Toleranz-Politik des Staates“. „Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und sagen: beschleunigte Verfahren. Dass die Strafe auf dem Fuße folgt, dass man möglichst nach wenigen Tagen oder Wochen Urteile fällt“, so der CDU-Politiker.
Die Strafprozessordnung (StPO) sieht beschleunigte Verfahren derzeit vor, wenn der Sachverhalt in einem Fall einfach ist oder es eine klare Beweislage gibt (Paragraf 417 StPO). Dann kann ein Verfahren „zur sofortigen Verhandlung geeignet“ sein, so die StPO.
Zwischen dem Eingang des Antrags bei Gericht und dem Beginn der Hauptverhandlung sollen nicht mehr als sechs Wochen liegen. Eine höhere Freiheitsstrafe als von einem Jahr oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf in einem solchen Schnellverfahren nicht verhängt werden.
Wie genau sich der Volkswirt Linnemann das juristisch vorstellt, ließ das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Nachfrage zunächst unbeantwortet. Ob Linnemann damit für eine regelhafte Absenkung des Strafmaßes in solchen Fällen plädiert oder für bestimmte Straftaten beschleunigte Verfahren in der Justiz anregen wollte, blieb damit offen.
„Die Krankenhäuser registrieren seit Jahren zunehmende Übergriffe und mehr Gewalt gegen ihre Beschäftigten. Der Vorstoß des Gesundheitsministers, die Täter künftig schneller zu bestrafen, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß.
Straftäter müssten einen zeitlichen Zusammenhang zwischen ihrer Tat und der Verurteilung spüren. Allerdings müssten Gewalttaten auch spürbare Konsequenzen haben. „Wenn Schnellverfahren wieder nur selbst bei Wiederholungstätern zu Bewährungs- oder geringen Geldstrafen führen, frustriert das die Betroffenen der Gewalt zusätzlich“, so Gaß.
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