Vermischtes

Kaninchen-Pyrogentests soll weitgehend entfallen

  • Mittwoch, 14. August 2024
/nadyarakoca, stock.adobe.com
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Langen/Straßburg – Der Kaninchen-Pyrogentests, ein Tests zum Nachweis fieberauslösender Substanzen, wird zum 1. Juli 2025 weitgehend aus den europäi­schen Vorschriften zur Arzneimittelprüfung gestrichen. Der Test soll durch tierversuchsfreie Alternativen ersetzt werden. Darauf hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hingewie­sen.

Pyrogene sind Fieber erzeugende Faktoren – vor allem Bakterien, aber auch Viren, Parasiten oder etwa Che­mikalien. Weil solches Fieber unter Umständen lebensbedrohlich sein kann, sind Tests auf Pyrogene im Euro­päischen Arzneibuch vorgeschrieben.

Traditionell wird den Kaninchen die zu untersuchende Substanz in Blutgefäße gespritzt, um zu beobachten, ob sie daraufhin eine höhere Körpertemperatur bekommen. So konnten Verunreinigungen in Arzneimitteln frühzeitig nachgewiesen werden.

Noch vor einigen Jahren wurden EU-weit Zehntausende Test pro Jahr an Kaninchen durchgeführt. Da es zu­neh­mend andere Testverfahren gab, ging die Zahl der Versuchskaninchen für diese Tests zurück. „Rein faktisch war der Kaninchen-Pyrogentest schon länger nahezu abgeschafft“, erklärte das PEI für Deutschland.

Doch an anderer Stelle werden Kaninchen weiterhin als Versuchstiere eingesetzt, zum Beispiel zur Produktion von Antikörpern oder in der Tumorforschung. Eine EU-Datenbank erfasste für das Jahr 2022 für Deutschland mehr als 65.000 Tests an Kaninchen.

Als Ersatz für die Kaninchen-Pyrogentests wurde zunächst ein Test entwickelt, der auf dem Blut von Pfeil­schwanzkrebsen beruht. Neuere Tests hingegen funktionierten ohne Tiere oder Material tierischen Ursprungs, erklärte das PEI.

Bei einem der Tests, dem Monozyten-Aktivierungstest, wird das zu prüfende Arzneimittel mit menschlichem Blut gemischt. Der sogenannte rekombinante-Faktor-C-Test wiederum verwendet ein Enzym, das vom Pfeil­schwanzkrebs stammt und nun im Labor hergestellt wird.

Das Europäische Arzneibuch für die Qualität von Arzneimitteln wird in Straßburg publiziert. Darin stehen die Regeln zur Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln sowie welche Stoffe bei der Herstellung eingesetzt werden dürfen. Zuständig ist die Arzneibuchkommission, in der auch das PEI und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vertreten sind.

dpa

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