Ärzteschaft

Kassenärztliche Bundesvereinigung muss Ruhegeld nachzahlen

  • Dienstag, 12. Juli 2016

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) muss der ehemaligen Mitar­bei­te­rin Ulrike W. mehr als 135.000 Euro Ruhegeld nachzahlen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin heute entschieden (Az.: 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15).

Die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung war bei Zahlung von 75 Prozent der zuletzt gezahlten Bezüge in vorzeitigen Ruhestand gegangen. Die KBV überwies dieses mehre­re Jahre lang, stellte die Zahlungen aber im Septem­ber 2015 ein. Die Ex-Mitarbeiterin klagte auf Fortzahlung. Die KBV dagegen wollte mit einer sogenannten Widerklage er­reichen, dass die Frau die bereits gezahlten 1,4 Milli­onen Euro zurücker­statten muss.

Die KBV argumentierte, bei dem Ruhegehalt handele es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung und einen Verstoß gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaft­lichkeit. Das Ar­beitsgericht folgte der Argumentation nicht. Die Vereinbarung mit der ehe­maligen KBV-Mitarbeiterin sei nicht sittenwidrig, hieß es. Zudem müssten andere Ein­künf­te erst ab der Regelaltersgrenze ange­rechnet werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Kammer ließ die Berufung beim Landesar­beits­ge­richt Berlin-Brandenburg zu. Ob die KBV Rechtsmittel einlegen wird, ist noch unklar, hieß es auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts.

Hintergrund des Prozesses sind Vorwürfe an den ehemaligen KBV-Vorstands­vorsitzen­den Andreas Köhler. Dabei geht es um überhöhte Pensions­ansprüche Köhlers, die Fra­ge möglicher unrecht­mäßiger Zahlungen an Mitarbeiter sowie an die geschiedene Ehe­frau des ehemaligen KBV-Haupt­geschäftsführers Rainer Hess, die Köhler veranlasst ha­ben soll.

may/dpa

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