Kassenärztliche Bundesvereinigung muss Ruhegeld nachzahlen
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) muss der ehemaligen Mitarbeiterin Ulrike W. mehr als 135.000 Euro Ruhegeld nachzahlen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin heute entschieden (Az.: 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15).
Die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung war bei Zahlung von 75 Prozent der zuletzt gezahlten Bezüge in vorzeitigen Ruhestand gegangen. Die KBV überwies dieses mehrere Jahre lang, stellte die Zahlungen aber im September 2015 ein. Die Ex-Mitarbeiterin klagte auf Fortzahlung. Die KBV dagegen wollte mit einer sogenannten Widerklage erreichen, dass die Frau die bereits gezahlten 1,4 Millionen Euro zurückerstatten muss.
Die KBV argumentierte, bei dem Ruhegehalt handele es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung und einen Verstoß gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das Arbeitsgericht folgte der Argumentation nicht. Die Vereinbarung mit der ehemaligen KBV-Mitarbeiterin sei nicht sittenwidrig, hieß es. Zudem müssten andere Einkünfte erst ab der Regelaltersgrenze angerechnet werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Kammer ließ die Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu. Ob die KBV Rechtsmittel einlegen wird, ist noch unklar, hieß es auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts.
Hintergrund des Prozesses sind Vorwürfe an den ehemaligen KBV-Vorstandsvorsitzenden Andreas Köhler. Dabei geht es um überhöhte Pensionsansprüche Köhlers, die Frage möglicher unrechtmäßiger Zahlungen an Mitarbeiter sowie an die geschiedene Ehefrau des ehemaligen KBV-Hauptgeschäftsführers Rainer Hess, die Köhler veranlasst haben soll.
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