Ärzteschaft

KBV fordert 1,4 Millionen Euro Ruhegehalt zurück

  • Dienstag, 5. Juli 2016

Berlin – Der Streit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ehemaligen Leiterin der Rechtsabteilung Ulrike W. vor dem Arbeitsgericht Berlin um unrechtmäßige Ruhegehalts­zahlungen geht weiter. Die KBV will in einer sogenannten Widerklage erreichen, dass die ehemalige KBV-Mitarbeiterin bereits gezahltes Ruhegeld in Höhe von 1,4 Millionen Euro zurückzahlen muss. Diese klagt ihrerseits auf Fort­zahlung des inzwischen eingestellten Ruhegehalts. Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt darüber am 12. Juli, wie es heute mitteilte (Az.: 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15).

Die Kassenärzte fordern laut Gericht Zahlungen aus dem Zeitraum Februar 2008 bis August 2015 zurück und argumentieren mit ungerechtfertigter Bereicherung. Die Ex-Mit­ar­beiterin ist in vorzeitigem Ruhestand. Die Fortzahlung des Gehalts verweigert die KBV wegen eines „besonders groben Verstoßes“ gegen die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Der Prozess steht im Zusammenhang mit Vorwürfen an den ehemaligen KBV-Vorstands­vorsitzenden Andreas Köhler. Es geht dabei um überhöhte Pensions­ansprüche Köhlers, unrechtmäßige Zahlungen an Ulrike W. sowie die geschiedene Ehefrau des ehemaligen KBV-Haupt­geschäftsführers Rainer Hess, die Köhler veranlasst haben soll.

may/dpa

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