Bund soll ärztliches Dispensierrecht ermöglichen

Berlin – Der Bund sollte einen Rechtsrahmen schaffen, um ein ärztliches Dispensierrecht im Rahmen der Notfallversorgung und im organisierten Notdienst zur Verbesserung der Patientenversorgung zu ermöglichen. Das haben gesten die Abgeordneten des 125. Deutschen Ärztetages angemahnt.
Die Delegierten begründeten das Anliegen damit, dass unverzüglich benötigte Medikamente zur Behandlung akuter Erkrankungen im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch die örtlichen Apotheken „nicht zeitgerecht geliefert“ werden könnten.
„Im Notdienst ist die nächste Apotheke oft weit entfernt, sodass immobile Patientinnen und Patienten in den ländlichen Gebieten nicht zeitgerecht medikamentös versorgt werden“, schreiben die Abgeordneten.
Besonders die „Flutkatastrophe“ habe gezeigt, dass die medizinische Versorgung schnell und zuverlässig nur durch die Hausärzte und Fachärzte vor Ort sichergestellt werden könne. Die Lieferketten seien „teilweise wochenlang blockiert“ gewesen.
Gleichzeitig hätten die Apotheken durch den Zusammenbruch der Infrastruktur von Patienten nicht erreicht werden können. Der Bund wird von den Delegierten aufgerufen, „Rechtssicherheit für den behandelnden Arzt zu schaffen, indem ausdrücklich die Abgabe von Medikamenten im Notfall oder Notdienst erlaubt wird“.
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