Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein befürchtet Qualitätsverlust bei Palliativversorgung

Düsseldorf – Das Hospiz- und Palliativgesetz sollte die Palliativversorgung stärken. Jetzt befürchtet Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, in seiner Region das Gegenteil. Das ließ er anlässlich einer Jubiläumsfeier zum zehnjährigen Bestehen des Palliativnetzes „WiN – Wir in Neuss“ anklingen.
Das hohe Niveau in der Palliativversorgung, das man in Nordrhein erreicht habe, dürfe durch die konkrete Ausgestaltung des Hospiz- und Palliativgesetzes nicht bedroht werden, forderte Bergmann. Im Kreisgebiet von Neuss existiert ein Netzwerk aus aktuell mehr als 60 Haus-, Fach- und Palliativärzten, Pflegefachkräften und ambulanten Hospizdiensten. Speziell qualifizierte Palliativärzte koordinieren die einzelnen Akteure inklusive der rund 1.000 Patienten.
Gröhe findet Netzwerkstrukturen positiv
Beim Festakt des WiN-Netzes bedauerte Bergmann, dass dieses Modell dem Bundestag nicht als Blaupause für die Ebene der besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung gedient habe. Laut Gesetz seien Koordinatoren und Netzwerkstrukturen, wie sie in Nordrhein innerhalb der vergangenen zehn Jahre erprobt wurden, nicht vorgesehen. Bergmann gab an, in Gesprächen mit den Kassen eine Lösung finden zu wollen, wie die nordrheinischen Palliativstrukturen erhalten bleiben könnten, um Einbußen bei der Qualität der Versorgung zu verhindern.
Bundesgesundheitsminister Gröhe, der selbst aus Neuss stammt, hielt die Schlussrede bei der Veranstaltung des Palliativnetzes WiN. Auf Bergmanns Kritik reagierte er kooperativ. „Nordrhein soll Schule machen und darf durch neue Regelungen nicht unter Druck geraten“, erklärte der Minister.
Streit um besondere Versorgungsform
Gröhes „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung“ (HPG) trat am 8. Dezember 2015 in Kraft. Mit dem HPG wurde die Palliativversorgung ausdrücklich in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung integriert.
Zudem zielt das Gesetz darauf ab, die flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen und eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung in der Regelversorgung zu etablieren. So wird eine neue Ebene zwischen der allgemeinen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung, die überwiegend von Hausärzten erbracht wird, und der spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV) geschaffen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hatten sich im August 2017 auf Vergütungsregeln und Abrechnungsvoraussetzungen für diese neue Versorgungsform geeinigt. Der Deutsche Hausärzteverband hatte die Qualitätsvorgaben scharf kritisiert.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: