Ärzteschaft

Hartmannbund sieht Palliativversorgung in Westfalen-Lippe als Vorreiter

  • Montag, 30. Oktober 2017
/giorgiomtb, stock.adobe.com
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Berlin – Der Landesverband Westfalen-Lippe des Hartmannbundes (HB) hat die patientennahe Palliativversorgung in Westfalen-Lippe gelobt. Hintergrund ist ein Palliativvertrag, den die Kassenärztliche Vereinigung (KVWL), der Berufsverband der Palliativmediziner und die Krankenkassen aufgewertet haben. Er soll dadurch gegen­über der EBM-Abrechnung attraktiver sein.

„Der Erfolg lässt sich an einer markanten Zahl ablesen: In Westfalen-Lippe sterben 89 Prozent der in den Palliativvertrag eingeschriebenen Patienten zu Hause. In den anderen Regionen ohne diesen Vertrag sind es nur 40 bis 50 Prozent“, sagte HB-Landesverbandschef Klaus Reinhardt. „Als Hausarzt unterstütze ich diese Vorgehens­weise voll und ganz und wünschte mir, dass Westfalen-Lippe in diesem Sinne Vorreiter ist und die anderen KV-Regionen dies als nachahmenswertes Beispiel ansehen – zum Wohle der Patienten.“

Der Vertrag, der seit April 2009 in Kraft ist, sieht keine Trennung zwischen allgemeiner ambulanter (AAPV) und spezialisierter ambulanter (SAPV) Palliativversorgung vor. Fast 90 Prozent der Hausärzte nehmen an dem Vertrag teil. Zwar monieren laut HB Pallia­tiv­mediziner außerhalb der Region den Vertrag, da es keine echte SAPV gebe, auf die der Patient einen gesetzlichen Anspruch habe. „Ich glaube, dem Palliativpatienten ist es herzlich egal, ob er eine SAPV bekommt oder ob die Behandlung und Versorgung in einem Vertrag anders heißt. Jeder stirbt lieber zu Hause als in der Klinik“, so Reinhardt.

Kritik übte er zudem an einer neuen Regelung zur palliativmedizinischen Versorgung zwischen Kassenärzt­licher Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen. Diese halte er für „völlig wirklichkeitsfremd“.

Hintergrund der Neuerungen ist der Wunsch des Gesetzgebers, dass es zwischen der allgemeinen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung, die überwiegend von Hausärzten erbracht wird, und der spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV) für Schwerstkranke eine vollkommen neue Zwischenebene geben soll. Für diese besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung als neue Leistung sollten KBV und Krankenkassen den Rahmen festlegen. KBV und GKV-Spitzenverband hatten sich daraufhin auf Qualitätskriterien verständigt.

hil/sb

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