KBV setzt im Streit um Palliativleistungen auf Sachinformationen

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will den Streit mit dem Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) um die neuen Palliativleistungen versachlichen und hat dazu ein Fact-Sheet zur neuen „besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung“ herausgegeben.
Hintergrund dieser neuen Versorgung ist die Vorgabe des Gesetzgebers, zwischen der allgemeinen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung, die überwiegend von Hausärzten erbracht wird, und der spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV) eine neue Zwischenebene zu etablieren. KBV und Krankenkassen sollten dazu den Rahmen festlegen. Dies ist in zwei Schritten geschehen.
Zwei Schritte
Anfang des Jahres haben KBV und GKV-Spitzenverband eine entsprechende Vereinbarung als Anlage 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geschlossen. Ende Juli hat der Bewertungsausschuss dann Vergütungsregeln und Abrechnungsvoraussetzungen für die neue Versorgungsform festgelegt. Ab Anfang Oktober diesen Jahres können entsprechend qualifizierte Ärzte die Leistungen abrechnen.
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich dabei auch auf Qualitätskriterien für die neuen Leistungen verständigt. Diese sehen vor, dass Ärzte, die die neue Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen wollen, mindestens 15 Palliativpatienten innerhalb der vergangenen drei Jahre betreut haben müssen.
Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, muss als Qualifikationsnachweis alternativ eine mindestens zweiwöchige Hospitation in einer Einrichtung der Palliativversorgung oder einem Team der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ableisten. Die neuen Zuschläge für Haus- und Pflegeheimbesuche kann zudem jeder Hausarzt abrechnen und benötigt dafür keine Genehmigung.
In einem Brief an KBV und GKV-Spitzenverband hatte der DHÄV daran scharfe Kritik geübt. Die Qualitätsvorgaben seien „realititätsfern“, so der Vorsitzende des Verbandes, Ulrich Weigeldt. Die KBV wies die Vorwürfe zurück. „Zielsetzung der KBV ist ein möglichst praxisnaher Zugang zur besonders qualifizierten und koordinierten Palliativversorgung für Hausärzte“, heißt es in dem Fact-Sheet zu den neuen Palliativleistungen.
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