Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe bleibt beim E-Rezept-Rollout an Bord

Dortmund – Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) will sich am Rollout des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) weiter beteiligen. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hatte gestern ihren vorläufigen Rückzug aus dem Rolloutprozess angekündigt.
„Wir respektieren natürlich die Entscheidung unserer Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein, allerdings werden wir vorerst nicht aus dem Projekt aussteigen“, erläuterte Thomas Müller, Vorstand der KVWL und unter anderem für IT und Digitalisierung zuständig.
Man sei bei der KVWL weiterhin davon überzeugt, dass es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens besser ist, „auf dem Fahrersitz zu sitzen und den Kurs mitzubestimmen“.
Die KVWL treibe seit Wochen die Pläne zum E-Rezept-Rollout am 1. September voran. „Dabei ist eines aber unverhandelbar: Für ein digitales Angebot wie das E-Rezept kann es nur eine digitale Lösung zur Übertragung geben. Den Weg dafür haben wir mit dem Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte bereits aufgezeigt“, betonte Müller.
Er präzisierte die Erwartungshaltung der KVWL dahingehend, dass man von der Gematik, dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Apothekenverwaltungssystem-Herstellern erwarte, dass das E-Rezept spätestens in drei Monaten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) übertragen und eingelöst werden kann. „Das ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Einführung des E-Rezepts und nicht verhandelbar.“
Zum Start der Rolloutphase am 1. September sind in Westfalen-Lippe laut KV rund 250 Praxen dabei. Im Anschluss daran soll die Anzahl der Teilnehmer sukzessive gesteigert werden, um die Funktionsfähigkeit des E-Rezepts in der Arbeitsrealität der Praxen erproben zu können.
Die Gematik äußerte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt ihr Bedauern zum Rückzug der KV Schleswig-Holstein aus dem geplanten Roll-out des E-Rezeptes.
„Die Rahmenbedingungen, unter denen der Roll-out in den Regionen geschieht, sind unverändert wie zu dem Zeitpunkt, als der Rollout vereinbart wurde: Es gab und gibt die E-Rezept-App und den Ausdruck des E-Rezepts als Weg, ein E-Rezept einzulösen“, betonte die Gematik.
Man habe bereits in der Vergangenheit auf Regulierungsbedarfe bezüglich SMS oder E-Mail als sichere Einlösewege des E-Rezeptes hingewiesen. Diese Wege seien aber nie Bestandteil der Gematik-Spezifikationen gewesen, sondern individuelle Entwicklungen weniger Softwarehersteller.
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