Politik

Kaum noch Richtlinien­verstöße in der Transplantations­medizin

  • Mittwoch, 6. Dezember 2017
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Berlin – Die Prüf- sowie die Überwachungskommission für Transplantationsprogramme haben fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Arbeit ein positives Zwischenfazit gezogen. Seit dem Start der Prüfungen sei in den Transplantationszentren ein „deutlich konkreter Strukturwandel“ festzustellen, erklärte Hans Lippert, Vorsitzender der Überwachungs­kommission, heute.

Bei der Vorstellung des Jahresberichts betonte Lippert, dass inzwischen auch die Landesministerien aktiv in die Aufsicht und Kontrolle der Transplantationen einbe­zogen sind. „Wir arbeiten in der Regel mit den Ministerien zusammen, um einen schnellen und umfassenden Informationstransfer zu ermöglichen“, so Lippert weiter. Die Prüf- und Überwachungskommission wurde 2012 im Transplantationsgesetz festgeschrieben und ist in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband.

Daten von 2013 bis 2015 geprüft

2017 wurden Daten aus den Jahren 2013 bis 2015 geprüft. Dabei wurden 59 Trans­plan­tationsprogramme auf der Basis der Krankenakten von 1.991 Empfängern post­mortal gespendeter Organe kontrolliert. Insgesamt sind in Deutschland 128 Trans­plantationsprogramme an 46 Zentren zugelassen. Dabei sind bis zur Vorlage des Jahresberichts bereits 46 Verfahren abgeschlossen, bei 13 Prüfungen sind die Unter­lagen noch nicht vollständig.

„Prüfungsgegenstand ist unverändert die Frage, ob bei den Anmeldungen zur Warte­liste und insbesondere bei den Hochdringlichkeitsanträgen an Eurotransplant gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer für die Wartelistenführung und die Organ­vermittlung verstoßen wurde“, sagte Anne-Gret Rinder, Vorsitzende der Prüfungs­kommission. Die frühere Richterin erläuterte, dass bei den Prüfungen weiterhin keine „Anhaltspunkte dafür bestehen, dass privat versicherte Patienten bevorzugt behandelt und transplantiert worden wären.“

Vereinzelte Dokumentationsfehler

Ebenso seien keine Anhaltspunkte gefunden worden, dass systematisches Fehl­verhal­ten oder Manipulationen bestehen. „Wenn überhaupt, wurden lediglich vereinzelte Dokumentationsfehler festgestellt“, so Rinder. Im Gegenteil: „Wir konnten in vielen Zentren erhebliche positive Veränderungen gegenüber der vergangenen Prüfperiode feststellen. Die Richtlinien wurden beachtet, die krankenhausinternen Abläufe wurden klarer und übersichtlicher gestaltet, die einzelnen Vorgänge wurden sehr viel sorgfältiger dokumentiert.“

Verstöße gegen die Richtlinien gab es bei den Herztransplantationen im Deutschen Herzzentrum in Berlin sowie bei der Lebertransplantation im Uniklinikum Göttingen. Beide Verstöße, so betonten es die Kommissionsvorsitzenden, stünden noch im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Verstößen aus den vorherigen Prüfzeiträumen. Das Deutsche Herzzentrum Berlin hatte nach eigenen internen Untersuchungen bereits die Probleme an die zuständige Staatsanwaltschaft sowie das Ministerium gemeldet. Seit 2014 gebe es nun in Berlin sowie seit 2013 in Göttingen keine systematischen Richtlinienverstöße sowie Falschmeldungen mehr.

Verstöße am Universitätsklinikum Essen

Anders bewertet die Kommission die Lage beim Universitätskliniken Essen: Hier seien „systematische Richtlinienverstöße und Manipulationen“ beim Lebertransplantations­programm festzustellen, so Rinder. Die Juristin erläuterte, dass vor allem Verstöße bei der Anmeldung einer Standard Exception bei Vorliegen eines hepatozellulären Karzinoms festgestellt wurden. Auch wurde die Alkoholabstinenz der Patienten nicht ausreichend überprüft. Dazu „wurden in erheblichen Umfang Verstöße gegen die Regeln das beschleunigten Vermittlungsverfahren“ festgestellt und sich somit „ein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber anderen Zentren verschafft“, sagte Rinder.

Dabei geht es vor allem um die Auswahl der Patienten, die ein am besten geeigneter Empfänger für ein gespendetes Organ sein könnten, und die richtigen Angaben zum Gesundheitszustand der Patienten. „Oft wurden auch die Gründe, warum ein Patient nicht mehr auf der Liste steht, nicht deutlich dokumentiert oder begründet“, führte Rinder aus. Die Meldung eines falschen Gesundheitszustandes eines Patienten ist seit 2013 strafbar und kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bewertete Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, als positiv für die Arbeit. „Die Richtlinien der Bundesärztekammer sind nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs eine Form exekutiver Rechtssetzung“, so Lilie.

Im aktuellen Prüfzeitraum wurden den Kommissionen 30 Einzelfälle gemeldet, die vor allem das Thema Allokation von Spenderorganen betrafen. Laut Aussage von Lippert konnten bei diesen Fällen keine Auffälligkeiten festgestellt werden. „In der Vielzahl der Fälle handelte es sich um Vorgänge, die im Rahmen des einrichtungsinternen Quali­täts­managements aufgearbeitet werden konnten und strukturelle Verbesserungen ausgelöst haben“, sagte Lippert, Vorsitzender der Überwachungskommission.

Meldungen an die Vertrauensstelle

Diese Einzelfälle können beispielsweise auch an die Vertrauensstelle Transplantations­medizin gemeldet werden. Unabhängig von den Strafbehörden können sich dort Patienten und Angehörige sowie interessierte Bürger bei Fragen und Hinweisen auch anonym melden.

„Im vergangenen Jahr sind insgesamt 35 Eingaben bei der Vertrauensstelle eingegan­gen“, erklärte Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauensstelle. Seit 2012 sind 295 Eingaben eingegangen, davon 35 im vergangenen Jahr. Besonders viele Fragen gebe es von Patienten oder Angehörigen mit Fragen zu einer geplanten oder abgelehnten Transplantation. „In diesen Fällen sehe ich meine Rolle als Leiterin der Vertrauensstelle gerade auch darin, in angespannten Situationen zwischen Pateinten und Kranken­häusern zu vermitteln und hier außergerichtliche Einigungen herbeizuführen“, so Rissing-van Saan.

In Deutschland wurden zwischen 2013 und 2015 6.879 postmoral gespendete Organe in Herz-, Lungen-, Nieren- und Pankreaszentren transplantiert. Im Zeitraum von 2012 bis 2015 gab es 3.626 postmortal gespendete Lebern.

bee

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