KBV-Chef Gassen bekräftigt Dialogbereitschaft mit Bundesgesundheitsministerium

Leipzig – Das Angebot der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Dialog nehme man gerne an. Dies betonte heute Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), im Rahmen der KBV-Vertreterversammlung.
Man stehe zu Gesprächen bereit und vertraue auf einen „echten, offenen, aber auch kritischen Austausch“, so Gassen. Gemeinsam mit der Bundesregierung wolle man an einem starken Gesundheitswesen arbeiten – vieles im Koalitionsvertrag von Union und SPD sei jedoch „noch vage“.
Gassen verwies darauf, dass das Thema Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nahezu komplett ausgeklammert worden sei. An der geplanten Kommission, welche bis 2027 Stabilisierungsvorschläge erarbeiten soll, müsse das System der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) beteiligt werden.
Der ambulante Bereich sei „bereits quotiert und chronisch unterfinanziert“, warnte der KBV-Chef. Deshalb seien kassenseitig immer wieder geforderte Maßnahmen wie ein sofortiges Ausgabenmoratorium und ein weitgehender Verzicht auf Preis- und Honorarerhöhungen nicht sinnvoll. Reduzieren könne man allerdings bestimmte finanzielle Belastungen durch Kostenblöcke, die nicht durch die Versichertengemeinschaft zu finanzieren sind.
„Würde man die Krankenkassen beispielsweise konsequent von versicherungsfremden Leistungen entlasten – etwa bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende, bei Investitionskosten für Krankenhäuser oder bei der Digitalisierung – könnte man mehr Geld einsparen als die Kassen für die gesamte vertragsärztliche Versorgung ausgeben“, so Gassen. Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Bagatellgrenze einführen sei indes „richtig, wichtig und lange überfällig“.
Der KBV-Chef thematisierte auch das vorgesehene verpflichtende Primärarztsystem. Das KV-System habe bereits eigene Empfehlungen zur Umsetzung einer besseren Steuerung und Koordinierung erarbeitet. Ein konkretes Konzept, wie die ambulante Patientensteuerung in der Notfall-, Akut- und in der Regelversorgung ausgestaltet werden könnte, wurde von der KBV-Vertreterversammlung mit großer Mehrheit beschlossen.
Abzulehnen sei die im Koalitionsvertrag festgehaltene „skurrile Idee, in einem budgetierten System auch noch Geld umzuverteilen, indem Abschläge von der Vergütung in überversorgten und Zuschläge in unter- oder drohend unterversorgten Gebieten eingeführt werden sollen“.
„Ähnlich realitätsfern“ mute auch die sogenannte Termingarantie für Facharzttermine an, kritisierte Gassen. Dies gelte ebenso für die politische Zusage, alternativ eine fachärztliche Behandlung im Krankenhaus in Anspruch nehmen zu können. Denn: Gerade diejenigen Fachrichtungen, bei denen Termine begehrt sind, wie Dermatologie oder Augenheilkunde, hielten die Krankenhäuser in der Fläche oft gar nicht mehr vor.
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